LEGALISIERUNG VON DOKUMENTEN

Alle im Ausland ausgestellten Dokumente benötigen eine Legalisierung durch eine brasilianische konsularische Vertretung, um in Brasilien Rechtsgültigkeit zu erlangen. Die Legalisierung ist eine amtliche Beglaubigung, die die Echtheit der Unterschriften belegt oder sicherstellt, dass bestimmte Dokumente tatsächlich von einer ausländischen Behörde ausgestellt wurden.
  • Das Generalkonsulat von Brasilien in Frankfurt ist nur befugt, ausschließlich originale bzw. vorbeglaubigte Unterlagen oder notarielle Unterschriften zu legalisieren, die in seinem Zuständigkeitsbereich (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen) ausgestellt bzw. unterschrieben wurden.

  • Bitte bedenken Sie, dass im Ausland ausgestellte Dokumente grundsätzlich von einem amtlich vereidigten Übersetzer in Brasilien übersetzt werden müssen, um dort anerkannt zu werden.

  • Die konsularische Legalisierung ist keine Bestätigung der Richtigkeit des Dokumenteninhalts.

Wählen Sie das zu legalisierende Dokument:
  • Beglaubigungen von Unterschriften:

  • von brasilianischen Staatsbürgern oder von Ausländern, die einen gültigen RNE-Ausweis haben (Registro Nacional de Estrangeiros): Klicken Sie hier.

  • von Ausländern, die keinen gültigen RNE-Ausweis haben (Registro Nacional de Estrangeiros): Klicken Sie hier.

  • Legalisierung von Dokumenten ausgestellt von:
  • Beglaubigung von:

  • Letzte Aktualisierung: Februar 2009.



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