LEGALISIERUNG VON DOKUMENTEN


1.   In Deutschland ausgestellte Dokumente müssen zwecks ihrer Anerkennung in Brasilien vom Konsulat beglaubigt werden. Hierzu bedarf es in der Regel einer Vorbeglaubigung durch einen Notar ( « hier klicken » um die Liste der vom Konsulat verfügbaren Notaren mit Unterschrift zu besichtigen) oder die Industrie- und Handelskammer (juristische Personen). Übersetzungen müssen grundsätzlich von einem in Brasilien vereidigten Übersetzer angefertigt werden.

2. Das Siegel des Notars muss unmittelbar auf dem vom Konsulat zu beglaubigenden Dokument beigedrückt sein. Es werden nur im Amtsbezirk dieses Konsulats (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen) ausgestellte Originale oder beglaubigte Kopien angenommen.

3. Unterschriften müssen handschriftlich geleistet werden. Namen und Titel dürfen gestempelt oder gedruckt sein.

4. Führungszeugnisse müssen vom Bundeszentralregister vorbeglaubigt werden. Vom Standesamt, von Schulen, Universitäten oder sonstigen Behörden ausgestellte Dokumente müssen von den entsprechenden Verwaltungsorganen vorbeglaubigt werden.

5.

Die Beglaubigungsgebühr beträgt 17,00 EUR je Dokument und ist auf unser Konto einzuzahlen (Generalkonsulat von Brasilien, Commerzbank Frankfurt am Main, BLZ 50040000, Konto 5813803). Bitte legen Sie den Überweisungsbeleg mit der Bankbestätigung bei!

6.

Die zu beglaubigenden Dokumente können auch auf dem Postwege eingereicht werden. In diesem Fall sind ein frankierter und adressierter Rückumschlag sowie ein Beleg über die Entrichtung der Gebühren beizufügen.

7. Je nach Anzahl von Anträgen beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel bis zu 15 Werktage (Ohne Gewähr!).

HINWEIS: Die Weiterleitung von Anträgen durch Dritte führt nicht zu einer verkürzten Bearbeitungszeit.

8. Informationen zur Beglaubigung von Schulzeugnissen erhalten Sie hier.
Stand: März 2007

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