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LEGALISIERUNG VON DOKUMENTEN
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| 1. |
In Deutschland ausgestellte Dokumente
müssen zwecks ihrer Anerkennung in Brasilien
vom Konsulat beglaubigt werden. Hierzu
bedarf es in der Regel einer Vorbeglaubigung
durch einen Notar
( «
hier klicken
» um die Liste der vom Konsulat verfügbaren Notaren mit Unterschrift zu
besichtigen)
oder die Industrie- und
Handelskammer (juristische Personen).
Übersetzungen müssen grundsätzlich von einem
in Brasilien vereidigten Übersetzer
angefertigt werden.
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| 2. |
Das Siegel des Notars muss unmittelbar
auf dem vom Konsulat zu beglaubigenden
Dokument beigedrückt sein. Es werden nur im
Amtsbezirk dieses Konsulats (Hessen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Saarland, Thüringen) ausgestellte Originale
oder beglaubigte Kopien angenommen.
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| 3. |
Unterschriften müssen handschriftlich
geleistet werden. Namen und Titel dürfen
gestempelt oder gedruckt sein.
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| 4. |
Führungszeugnisse müssen vom
Bundeszentralregister vorbeglaubigt werden.
Vom Standesamt, von Schulen, Universitäten
oder sonstigen Behörden ausgestellte
Dokumente müssen von den entsprechenden
Verwaltungsorganen vorbeglaubigt werden.
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| 5. |
Die Beglaubigungsgebühr beträgt 17,00 EUR je Dokument und ist auf unser Konto einzuzahlen (Generalkonsulat von Brasilien, Commerzbank Frankfurt am Main, BLZ 50040000, Konto 5813803). Bitte legen Sie den Überweisungsbeleg mit der Bankbestätigung bei!
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| 6. |
Die zu beglaubigenden Dokumente können auch
auf dem Postwege eingereicht werden. In
diesem Fall sind ein frankierter und
adressierter Rückumschlag sowie ein Beleg
über die Entrichtung der Gebühren
beizufügen.
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| 7. |
Je nach Anzahl von Anträgen beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel bis zu 15 Werktage (Ohne Gewähr!).
HINWEIS: Die Weiterleitung von Anträgen durch Dritte führt nicht zu einer verkürzten Bearbeitungszeit.
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| 8. |
Informationen zur Beglaubigung von Schulzeugnissen erhalten Sie hier.
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Stand: März 2007
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