Alle im Ausland ausgestellten Dokumente benötigen eine Legalisierung durch eine brasilianische konsularische Vertretung, um in Brasilien Rechtsgültigkeit zu erlangen. Die Legalisierung ist eine amtliche Beglaubigung, die die Echtheit der Unterschriften belegt oder sicherstellt, dass bestimmte Dokumente tatsächlich von einer ausländischen Behörde ausgestellt wurden.
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Das Generalkonsulat von Brasilien in Frankfurt ist nur befugt, ausschließlich
originale bzw. vorbeglaubigte Unterlagen oder notarielle Unterschriften zu legalisieren, die
in seinem Zuständigkeitsbereich (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen) ausgestellt bzw. unterschrieben wurden.
Bitte bedenken Sie, dass im Ausland ausgestellte Dokumente grundsätzlich von einem amtlich vereidigten Übersetzer
in Brasilien übersetzt werden müssen, um dort anerkannt zu werden.
Die konsularische Legalisierung ist keine Bestätigung der Richtigkeit des Dokumenteninhalts.
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