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REGISTRIERUNG VON GEBURTSURKUNDEN
Nach brasilianischem Recht werden Kinder brasilianischer Eltern, unabhängig vom Geburtsland, automatisch als brasilianische Staatsbürger geboren. Damit die brasilianische Staatsangehörigkeit rechtswirksam wird, muss die ausländische Geburtsurkunde bei einer konsularischen Vetretung Brasiliens registriert werden. Diese Registrierung ist daher zugleich ein Nachweis der brasilianischen Abstammung und Voraussetzung für die Ausstellung sämtlicher brasilianischer Dokumente.
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- Brasilien erkennt die Mehrstaatenzugehörigkeit an. Es genügt, dass
ein Elternteil brasilianischer Staatsbürger ist, damit seine Kinder die brasilianische Staatsangehörigkeit auch erhalten können.
- Die Registrierung der ausländischen Geburtsurkunde ist notwendig für die Beantragung eines Reisepasses des Kindes.
- Selbst wenn das Kind mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, darf es
nur mit einem brasilianischen Reisepass nach Brasilien ein- oder ausreisen.
- Daher: beantragen Sie bitte zuerst die Registrierung der Geburtsurkunde und dann den Reisepass für Minderjährige!
- Die ausländische Geburtsurkunde gilt nicht als brasilianischer Ausweis.
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| Bis wann soll die Geburtsurkunde registriert werden? |
Die Registrierung der Geburtsurkunde durch eine brasilianische konsularische Vertretung im Ausland kann nur
bis zum 12. Lebensjahr des Kindes beantragt werden.
Ist das 12. Lebensjahr schon vollendet, kann die Registrierung nur durch einen entsprechenden Antrag bei der Justiz in Brasilien erfolgen.
Hierzu benötigen Sie eine Legalisierung der ausländischen Geburtsurkunde durch die zuständige brasilianische konsularische Vertretung.
Brasilianische Staatsbürger, die das 12. Lebensjahr schon vollendet haben, können dann ihre Geburtsurkunden vom Generalkonsulat registrieren lassen,
wenn:
- Es wird jedoch empfohlen, diese Registrierung möglichst bald zu beantragen. Dies erleichtert die Ausstellung anderer eventuell benötigter brasilianischer Dokumente.
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| Wie beantragt man die Registrierung der Geburtsurkunde? |
Um die Geburtsurkunde registrieren zu lassen, muss der brasilianische Elternteil
persönlich am Generalkonsulat erscheinen, da seine Unterschrift im Geburtenbuch hinterlegt und beurkundet werden soll. |
- Minderjährige Elternteil (nach brasilianischem Recht)
bedürfen der persönlichen gesetzlichen Vertretung ihrer Eltern beim Generalkonsulat. Können die Eltern/gesetzliche Vertreter nicht persönlich beim Generalkonsulat erscheinen, ist von Ihnen ein Verantwortlicher schriftlich zu benennen, der die Eltern bei der Geburtsregistrierung vertritt.
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Sollte das Kind in Brasilien wohnhaft werden, bedarf es zusätzlich der
Übertragung der vom Konsulat ausgestellten Geburtsurkunde bei einem Brasilianischen Standesamt, damit das Dokument in Brasilien rechtswirksam wird (Lei 6.015/73, Artigo 32, parágrafo 1º). Diese Übertragung kann durchgeführt werden:
Durch das zuständige Standesamt (Cartório do 1º Ofício) in Brasilien,
oder
Durch den Cartório de 1º Ofício do Distrito Federal (Standesamt in Brasília), falls die neue Anschrift noch nicht feststeht.
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Für die Registrierung sind folgende Unterlagen vorzulegen: |
- Alle hier aufgelisteten Unterlagen müssen im Original und einfacher Kopie vorgelegt werden.
- Bitte bedenken Sie, dass das Generalkonsulat im Einzelfall weitere Dokumente verlangen darf.
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Ausländische Geburtsurkunde des Kindes
Falls das Kind nicht in Deutschland geboren wurde, benötigen wir dazu die
Legalisierung der ausländischen Geburtsurkunde durch die zuständige brasilianische Konsularvertretung.
Eine Übersetzung des ausländischen Dokuments von einem amtlich anerkannten Übersetzer ins Portugiesische ist dann notwendig, sollte die Geburtsurkunde nicht auf portugiesisch oder deutsch ausgestellt worden sein.
Ein Dokument, aus dem der Krankenhausname und die
Geburtszeit hervorgehen (z.B.: das
„Kinderuntersuchungsheft“).
Brasilianische Heiratsurkunde der Eltern (mehr Informationen hierzu erhalten Sie unter Registrierung von Heiratsurkunden).
Falls die Eltern nicht verheiratet sind: Geburtsurkunde von beiden Elternteilen.
Gültiger brasilianischer Reisepass und Kopien der Seiten 1, 2 und 3 oder gültiger brasilianischer Personalausweis des brasilianischen Elternteils.
Gültiger Personalausweis (Reisepass oder Personalausweis) des ausländischen Elternteils.
Vollständig, in portugiesischer Sprache ausgefülltes Formular: Formulário de Registro de Nascimento.
Adressierter und mit 3,50 Euro ausreichend frankierter Briefumschlag.
Die brasilianische Urkunde wird per Einschreiben an die angegebene Adresse versandt.
- Das Generalkonsulat in Frankfurt darf nur Dokumente ausstellen, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig vorgelegt worden sind.
- Unvollständige Anträge werden unbearbeitet zurückgeschickt!
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- Die Erstausstellung der brasilianischen Geburtsurkunde ist gebührenfrei.
Für jede weitere Ausfertigung des Dokuments wird eine konsularische Gebühr von
4,25 Euro erhoben.
Per EC-Karte (keine Kreditkarte) direkt im Konsulat;
Per Überweisung. Bitte Zahlungsbeleg beilegen (Kopie des Kontoauszugs oder Überweisungsformular mit Eingangsstempel).
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| Begünstigter: | GENERALKONSULAT VON BRASILIEN FRANKFURT |
| Konto-Nr. des Begünstigten: | 5813803 |
| Bankleitzahl: | 50040000 |
| Kreditinstitut des Begünstigen: | Commerzbank |
| Betrag: |
4,25 |
| Verwendungszweck: | segunda via certidão de nascimento und
Name des Kindes |
- Bei nicht ordnungsgemäß durchgeführter Zahlung wird der Antrag nicht bearbeitet.
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Formular
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- Dieses Formular ist im WORD- und PDF-Format verfügbar. Die WORD-Version kann per Computer ausgefüllt werden.
- Falls Sie es per Hand ausfüllen möchten, schreiben Sie bitte leserlich und in DRUCKBUCHSTABEN!
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| Wichtige Hinweise |
Nach erfolgter Registrierung durch das Generalkonsulat sind Korrekturen, Ausklammerungen oder Hinzufügungen an der registrierten Urkunde
nicht mehr möglich. Eventuelle nachträgliche Änderungen können nur durch ein entsprechendes brasilianisches Gerichtsurteil erlangt werden!
Im Allgemeinen beträgt die Bearbeitungsdauer der Registrierung
bis zu 20 Werktage nach Erhalt der vollständigen Unterlagen.
Das Generalkonsulat von Brasilien übernimmt keine Verantwortung bei Verlust oder Beschädigung von Dokumenten, die per Post versandt wurden!
Vergessen Sie bitte nicht, die Kopien der erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Das Generalkonsulat in Frankfurt am Main bietet keinen Kopierservice an.
Das Generalkonsulat verkauft keine Briefmarken, Umschläge oder Sonstiges.
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- Letzte Aktualisierung: Dezember 2008.
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