REGISTRIERUNGEN VON HEIRATSURKUNDEN

Damit eine Heiratsurkunde registriert werden kann, muss der brasilianische Ehepartner persönlich am Konsulat erscheinen, um seine Unterschrift im Registrierungsbuch zu hinterlegen. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

a)   Original und Kopie der ausländischen Heiratsurkunde. Wenn die Heirat nicht in Deutschland stattgefunden hat, benötigen wir darüber hinaus noch eine Legalisierung der Heiratsurkunde. Diese muss bei dem Konsulat beantragt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich die Eheschließung stattgefunden hat.

b) Original und Kopie der Geburtsurkunde des brasilianischen Ehepartners (das Ausstellungsdatum darf nicht länger als 6 Monate zurück liegen).

c) Original und Kopie der Geburtsurkunde des „Auszuges aus dem Familienbuch“ oder von Dokumenten, die Namensänderungen nach der Heirat belegen. ausländischen Ehepartners.

d) Original und Kopie des “Auszuges aus dem Familienbuch” oder von Dokumenten, die Namensänderungen nach der Heirat belegen.

e)

Gültiger brasilianischer Pass und Kopien der Seiten 1 bis 3, oder Original und Kopie des brasilianischen Ausweises des brasilianischen Ehepartners.

f)

Original und Kopie des gültigen Ausweises des ausländischen Ehepartners (Pass oder Ausweis).

g)

Formular “Güterstand”, « hier klicken » vollständig ausgefüllt und von beiden Ehepartnern unterschrieben. Sollte ein Ehevertrag abgeschlossen worden sein, bitte auch Original und Kopie desselben vorlegen. Wenn kein Ehevertrag unterschrieben wurde, bitte „Zugewinngemeinschaft – COMUNHÃO PARCIAL DE BENS“ angeben.

h) Ausgefülltes Formular „Registro de Casamento“ in portugiesischer Sprache« hier klicken » mit vollständigen Angaben der Namen (inklusive der Trauzeugen).

i) Adressierter, mit 3,50 € ausreichend frankierter Umschlag für die Postsendung der brasilianischen Heiratsregistrierungs-Urkunde.
- Das Brasilianische Konsulat behält sich abhängig vom Einzelfall vor, noch weitere Dokumente zu verlangen.
- Das Konsulat kann nur Anträge für Heiratsregistrierungen bearbeiten, wenn die hierfür benötigten Unterlagen vollständig eingereicht worden sind.


Die konsularischen Gebühren betragen 17,00 €. Dieser Betrag kann überwiesen (Generalkonsulat von Brasilien, Commerzbank Frankfurt am Main, BLZ 50040000, Konto Nr. 5813803) oder per EC-Karte direkt am Schalter eingezahlt werden. Im Falle einer Überweisung muss eine Überweisungsbestätigung der Bank vorgelegt werden (Kontoauszug).

Anmerkungen:

1. Handelt es sich nicht um die erste Heirat des brasilianischen Ehepartners, kann die Heiratsregistrierung nur dann vom Konsulat durchgeführt werden, wenn die in Brasilien ausgesprochene Scheidung durch die Heiratsurkunde mit der entsprechenden Vermerkung bezüglich der Scheidung belegt wird (Original und Kopie), oder wenn die im Ausland vollzogene Scheidung durch Urteil des Superior Tribunal de Justiça (STJ) bestätigt wird („Homologação de divórcio“). Der bereits geschiedene ausländische Ehepartner bedarf ebenfalls einer Bestätigung des Scheidungsurteils durch den STJ. Verwitwete legen bitte auch die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners vor.

2. Soll die Namenshinzufügung nach brasilianischem Recht erfolgen, darf ein Partner nur den Namen des anderen im Sinne der von der Justizaufsicht des Bundesdistrikts (Corregedoria do Distrito Federal) gegebenen Interpretation gemäß Artikel 1565 Absatz 1 des Brasilianischen Zivilgesetzbuches (Código Civil Brasileiro) übernehmen, weil alle im Ausland lebenden Brasilianer in diesen Zuständigkeitsbereich fallen.

3. Gemäß Artikel 1544 des Brasilianischen Zivilgesetzbuches (Código Civil Brasileiro) müssen die von konsularischen Behörden ausgestellten Heiratsurkunden innerhalb von 180 Tagen nach Rückkehr nach Brasilien von einem oder beiden Ehepartnern bei dem zuständigen Standesamt eingetragen werden, oder, falls es dort keines gibt, bei dem 1º Ofício da Capital des Bundeslandes, wo der/die Ehepartner leben wird/werden.

Stand: Juni 2008


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