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REGISTRIERUNG VON HEIRATSURKUNDEN
Damit die im Ausland erfolgte Heirat in Brasilien rechtswirksam wird, muss die Registrierung der Heiratsurkunde bei einer brasilianischen konsularischen Vertretung eingetragen werden. Diese Registrierung ist erforderlich bei der
Namens- und Familienstandsänderung und für alle weiteren brasilianischen Dokumente.
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- Ein Reisepass mit dem neuen Familiennamen kann erst ausgestellt werden, wenn die Heiratsurkunde registriert worden ist. Die Heiratsregistrierung und der neue Pass mit dem neuen Namen können am gleichen Tag beantragt werden.
- Es wird empfohlen, diese Registrierung möglichst bald zu beantragen. Somit wird es für Sie unter anderem leichter:
- Ihren neuen Familiennamen Ihren Kindern zu übertragen.
- Bei eventuellen Gerichtsverfahren in Brasilien (Erbe, Scheidung, etc.) die notwendigen Unterlagen zügiger zu erhalten.
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| Wie beantragen Sie die Registrierung Ihrer Heiratsurkunde? |
Für die Registrierung muss (einer) der brasilianische(n) Ehepartner
persönlich im Generalkonsulat erscheinen, um seine Unterschrift im Heiratsbuch zu hinterlegen und beurkunden.
Falls ein Ehepartner in Brasilien wohnhaft wird, bedarf es zusätzlich der
Übertragung der vom Konsulat ausgestellten Heiratsurkunde bei einem brasilianischen Standesamt innerhalb
von 180 Tagen nach Ankunft in Brasilien, damit die Heirat in Brasilien rechtskräftig wird (Código Civil Brasileiro, Artigo 1544). Diese Übertragung kann durchgeführt werden:
Durch das zuständige Standesamt (Cartório do 1º Ofício) in Brasilien,
oder
Durch den Cartório de 1º Ofício do Distrito Federal (Standesamt in Brasília), falls die neue Anschrift noch nicht feststeht.
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Für die Registrierung sind folgende Unterlagen vorzulegen: |
- Alle hier aufgelisteten Unterlagen müssen im Original und einfacher Kopie vorgelegt werden.
- Bitte bedenken Sie, dass das Generalkonsulat im Einzelfall weitere Dokumente verlangen darf.
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Die Heiratsurkunde („Eheurkunde“ oder „Auszug aus dem Heiratsantrag“)
Falls die Heirat nicht in Deutschland vollzogen wurde, benötigen wir dazu die
Legalisierung der ausländischen Heiratsurkunde durch die zuständige brasilianische Konsularvertretung.
Falls Sie in Dänemark geheiratet haben:
(a) die Heiratsurkunde soll vorab durch die Brasilianische Botschaft in Kopenhagen legalisiert werden:
| Adresse |
Kastelsvej 19, 3rd. Floor 2100 Kobenhavn 0 – Dänemark |
| Tel: |
(0045)3555 5026 oder (0045)3920 6478 (Empfang) |
| Fax: |
(0045)3927 3607 |
| Internet: |
www.brazil.dk |
(b) Nur bei einer Namensänderung einer oder beider Eheleute: Beantragen Sie beim Standesamt den Auszug aus dem Heiratseintrag und bringen Sie zur Registrierung im Konsulat mit.
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Eine Übersetzung des ausländischen Dokuments von einem amtlich anerkannten Übersetzer ins Portugiesische ist dann notwendig, sollte die Heiratsurkunde nicht auf portugiesisch oder deutsch ausgestellt worden sein.
“Auszug aus dem Familienbuch” oder Erklärung des zuständigen Standesamtes (in dem Land, wo die Heirat stattfand) über die gültige Rechtsform, die bei der Heirat angewendet worden ist.
Falls die Heirat nicht in Deutschland stattgefunden hat: bevor Sie die Heiratsregistrierung durch das Generalkonsulat durchführen lassen, beantragen Sie bitte bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Registrierung der neuen Namen
beider Ehepartner.
Wenn Sie in Deutschland nach 01.01.2009 geheiratet haben bekommen Sie stattdessen das
“EHEREGISTER” oder den “AUZUG AUS DEM HEIRATSANTRAG. In diesem Fall bitte auch die “Bescheinigung über die Namensführung in der Ehe (Rechtswahl)“ bei der Registrierung im Konsulat vorlegen.
Für jeden brasilianischen Ehepartner:
Brasilianische Geburtsurkunde. Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als
6 Monate zurückliegen
Gültiger Reisepass und Kopien der Seiten 1, 2 und 3, sowie brasilianischer Personalausweis.
Falls der Ehepartner davor schon verheiratet war:
brasilianisches Scheidungsurteil oder Anerkennung des ausländischen Scheidungsurteil durch das Oberste Brasilianische Gericht (STJ). Verwitwete legen bitte die
Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners vor.
Für den ausländischen Ehepartner:
Geburtsurkunde.
Gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis).
Falls der Ehepartner davor schon verheiratet war::
mit einem brasilianischen Staatsbürger: brasilianisches Scheidungsurteil oder
Anerkennung des ausländischen Scheidungsurteils durch das Oberste Brasilianische Gericht (STJ). Verwitwete legen bitte die
Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners vor.
mit einem nicht-brasilianischen Staatsbürger: Scheidungsurteil.
Verwitwete legen bitte die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
vor.
Eine Übersetzung der ausländischen Dokumente von einem amtlich anerkannten Übersetzer ins Portugiesische ist dann notwendig, sollten sie nicht auf portugiesisch oder deutsch ausgestellt worden sein.
Zahlungsbeleg der konsularischen Gebühren in Höhe von 17,00 Euro.
Dieser Betrag kann ausschließlich durch Banküberweisung eingezahlt werden:
Bitte füllen Sie das Überweisungsformular wie unten beschrieben aus:
| Begünstigter: | GENERALKONSULAT VON BRASILIEN FRANKFURT |
| Konto-Nr. des Begünstigten: | 5813803 |
| Bankleitzahl: | 50040000 |
| Kreditinstitut des Begünstigen: | Commerzbank |
| Betrag: |
17,00 |
| Verwendungszweck: | Registro de casamento
und Name des brasilianischen Ehepartners |
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Vollständig, in portugiesischer Sprache ausgefüllte und
von beiden Ehepartnern unterschriebene Erklärung: Declaração de regime de bens.
Falls kein Ehevertrag abgeschlossen wurde: bitte markieren Sie im Formular die Option “ZUGEWINNGEMEINSCHAFT”.
Wenn ein Ehevertrag vorhanden ist:
Original und Kopie des Vertrages, sowie eine amtliche Übersetzung ins Portugiesische des Vertrags.
Vollständig, in portugiesischer Sprache ausgefülltes und von beiden Ehepartnern unterschriebenes Formular „Formulário de Registro de Casamento“. Bitte tragen Sie auch die vollständigen Namen der Trauzeugen ein.
Adressierter und mit 3,50 Euro ausreichend frankierter Briefumschlag. Die brasilianische Urkunde wird per Einschreiben an die angegebene Adresse versandt.
Das Generalkonsulat in Frankfurt darf nur Dokumente ausstellen, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig vorgelegt worden sind.
Unvollständige Anträge werden unbearbeitet zurückgeschickt!
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Formulare
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- Diese Formulare sind im WORD- und PDF-Format verfügbar. Die WORD-Versionen können per Computer ausgefüllt werden.
- Falls Sie es per Hand ausfüllen möchten, schreiben Sie bitte leserlich und in DRUCKBUCHSTABEN!
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| Wichtige Informationen |
Erste Option: Die Namensänderung erfolgt nach brasilianischem Recht (Art. 1565 des Brasilianischen Zivilgesetzbuchs). In diesem Fall folgt die Wahl des Familiennamens einem der folgenden Kriterien:
Der vollständige brasilianische Name des Ledigen wird beibehalten
ohne Änderungen, oder
Dem vollständigen brasilianischen Namen des Ledigen wird der Familienname (oder Teil desselben) des Ehepartners hinzugefügt.
Zweite Option: Die Namensänderung erfolgt nach ausländischem Recht:
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| Wichtige Hinweise |
Die Bearbeitungsdauer der Registrierung beträgt bis zu 20 Werktage nach Erhalt der vollständigen Unterlagen.
Das Generalkonsulat von Brasilien übernimmt keine Verantwortung bei Verlust oder Beschädigung von Dokumenten, die per Post versandt wurden!
Vergessen Sie bitte nicht, die Kopien der erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Das Generalkonsulat in Frankfurt am Main bietet keinen Kopierservice an.
Das Generalkonsulat verkauft keine Briefmarken, Umschläge oder Sonstiges.
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- Letzte Aktualisierung: Dezember 2008.
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