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REGISTRIERUNGEN VON HEIRATSURKUNDEN
Damit eine Heiratsurkunde registriert werden
kann, muss der brasilianische Ehepartner
persönlich am Konsulat erscheinen, um seine
Unterschrift im Registrierungsbuch zu
hinterlegen. Folgende Unterlagen müssen
vorgelegt werden:
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| a) |
Original und Kopie der ausländischen
Heiratsurkunde. Wenn die Heirat nicht in
Deutschland stattgefunden hat, benötigen wir
darüber hinaus noch eine Legalisierung der
Heiratsurkunde. Diese muss bei dem Konsulat
beantragt werden, in dessen
Zuständigkeitsbereich die Eheschließung
stattgefunden hat.
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| b) |
Original und Kopie der Geburtsurkunde
des brasilianischen Ehepartners (das
Ausstellungsdatum darf nicht länger als 6
Monate zurück liegen).
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| c) |
Original und Kopie der Geburtsurkunde
des „Auszuges aus dem Familienbuch“ oder von
Dokumenten, die Namensänderungen nach der
Heirat belegen. ausländischen Ehepartners.
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| d) |
Original und Kopie des “Auszuges aus dem Familienbuch” oder von Dokumenten, die Namensänderungen nach der Heirat belegen.
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| e) |
Gültiger brasilianischer Pass und
Kopien der Seiten 1 bis 3, oder Original und
Kopie des brasilianischen Ausweises des
brasilianischen Ehepartners.
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| f) |
Original und Kopie des gültigen Ausweises
des ausländischen Ehepartners (Pass oder
Ausweis).
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| g) |
Formular “Güterstand”,
«
hier klicken
» vollständig ausgefüllt und von beiden Ehepartnern unterschrieben. Sollte ein Ehevertrag abgeschlossen worden sein, bitte auch Original und Kopie desselben vorlegen. Wenn kein Ehevertrag unterschrieben wurde, bitte „Zugewinngemeinschaft – COMUNHÃO PARCIAL DE BENS“ angeben.
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| h) |
Ausgefülltes Formular „Registro de Casamento“
in portugiesischer Sprache«
hier klicken
» mit vollständigen Angaben der Namen
(inklusive der Trauzeugen).
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| i) |
Adressierter, mit 3,50 € ausreichend frankierter Umschlag für die Postsendung der
brasilianischen Heiratsregistrierungs-Urkunde.
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- Das Brasilianische Konsulat behält sich
abhängig vom Einzelfall vor, noch weitere
Dokumente zu verlangen.
- Das Konsulat kann nur Anträge für
Heiratsregistrierungen bearbeiten, wenn die
hierfür benötigten Unterlagen vollständig
eingereicht worden sind.
Die konsularischen Gebühren betragen 17,00
€. Dieser Betrag kann überwiesen
(Generalkonsulat von Brasilien, Commerzbank
Frankfurt am Main, BLZ 50040000, Konto Nr.
5813803) oder per EC-Karte direkt am
Schalter eingezahlt werden. Im Falle einer
Überweisung muss eine
Überweisungsbestätigung der Bank vorgelegt
werden (Kontoauszug).
Anmerkungen:
1. Handelt es sich nicht um die erste Heirat
des brasilianischen Ehepartners, kann die
Heiratsregistrierung nur dann vom Konsulat
durchgeführt werden, wenn die in Brasilien
ausgesprochene Scheidung durch die
Heiratsurkunde mit der entsprechenden
Vermerkung bezüglich der Scheidung belegt
wird (Original und Kopie), oder wenn die im
Ausland vollzogene Scheidung durch Urteil
des Superior Tribunal de Justiça (STJ)
bestätigt wird („Homologação de divórcio“).
Der bereits geschiedene ausländische
Ehepartner bedarf ebenfalls einer
Bestätigung des Scheidungsurteils durch den
STJ. Verwitwete legen bitte auch die
Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
vor.
2. Soll die Namenshinzufügung nach
brasilianischem Recht erfolgen, darf ein
Partner nur den Namen des anderen im Sinne
der von der Justizaufsicht des
Bundesdistrikts (Corregedoria do Distrito
Federal) gegebenen Interpretation gemäß
Artikel 1565 Absatz 1 des Brasilianischen
Zivilgesetzbuches (Código Civil Brasileiro)
übernehmen, weil alle im Ausland lebenden
Brasilianer in diesen Zuständigkeitsbereich
fallen.
3. Gemäß Artikel 1544 des Brasilianischen
Zivilgesetzbuches (Código Civil Brasileiro)
müssen die von konsularischen Behörden
ausgestellten Heiratsurkunden innerhalb von
180 Tagen nach Rückkehr nach Brasilien von
einem oder beiden Ehepartnern bei dem
zuständigen Standesamt eingetragen werden,
oder, falls es dort keines gibt, bei dem 1º
Ofício da Capital des Bundeslandes, wo
der/die Ehepartner leben wird/werden.Stand:
Juni 2008
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