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TOURISTENVISUM
Inhaber von Nationalpässen der nachstehend
aufgeführten Länder benötigen kein Visum, wenn sie als Touristen
(max. Aufenthaltsdauer: 90 Tage) nach Brasilien reisen:
Andorra, Argentinien, Bahamas, Barbados, Belgien, Bolivien,
Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Ecuador, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Guyana,
Honduras, Irland, Island, Israel, Italien, Kolumbien, Kroatien,
Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia, Malta, Marokko, Monaco,
Namibia, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Panama,
Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, San
Marino, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Südafrika,
Südkorea, Suriname, Thailand, Trinidad und Tobago, Türkei,
Tunesien, Ungarn, Uruguay, Vatikan, Venezuela.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
1. Reisepass, der zum
Zeitpunkt der geplanten Einreise in Brasilien noch mindestens
sechs Monate gültig sein muss;
2.
Maschinenschriftlich oder in Druckbuchstaben ausgefülltes
Antragsformular (hier klicken), mit Datum und
Unterschrift des Antragstellers. Eltern müssen das
Antragsformular für ihre minderjährigen Kinder ausfüllen und
unterschreiben.
3. Ein Passbild im
Format 3x4 cm, farbig oder schwarz/weiß, Frontalaufnahme.
4. Hin- und
Rückflugticket oder an das Konsulat gerichtete
Buchungsbestätigung des Reisebüros, die folgende Angaben
enthalten muss: Name des Passagiers, Flugverbindung, Flugnummer,
Ankunfts- und Rückreisedatum.
5. Nachweis darüber,
dass der Antragsteller über ausreichende Mittel zur Bestreitung
des Lebensunterhalts während des Aufenthalts in Brasilien
verfügt (z.B. gültige Kreditkarte, Traveller Checks oder
Bankbestätigung) und/oder Beschäftigungsnachweis.
6. Allein reisende
Minderjährige unter 18 Jahren benötigen eine notariell
beglaubigte Erklärung
beider Elternteile, dass sie mit der Ausstellung des Visums
einverstanden sind. Reist der
Minderjährige in Begleitung lediglich eines Elternteils, muss
entsprechend eine notariell beglaubigte Erklärung des anderen
Elternteils vorgelegt werden.
7. Kinder zwischen drei
Monaten und sechs Jahren müssen einen Impfausweis mit
Polio-Schutzimpfung besitzen. Wenn das Kind nicht geimpft werden
kann, ist hierüber eine beglaubigte Bescheinigung des
Kinderarztes vorzulegen.
8.
Inhaber von
Nationalpässen der nachstehend genannten Länder müssen die
Durchführung einer Gelbfieberimpfung nachweisen:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Bolivien, Burkina
Faso, Burundi, Ecuador, Elfenbeinküste, Französische Guyana,
Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Kamerun,
Kenia, Kolumbien, Kongo, DR Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien,
Niger, Nigeria, Panama, Peru, Ruanda, São Tomé und Príncipe,
Senegal, Sierra Leone, Somalia,
St. Vincent und die Grenadinen, Sudan, Suriname,
Tansania, Tschad, Togo, Trinidad und Tobago, Uganda, Venezuela,
Zentralafrikanische Republik.
Eine Schutzimpfung gegen Gelbfieber empfiehlt sich zudem für
Reisen in folgende brasilianische Bundesstaaten:
Acre, Amapá, Amazonas, Bundesdistrikt, Goiás, Maranhão, Mato
Grosso, Mato Grosso do Sul, Minas Gerais, Pará, Rondônia,
Roraima und Tocantins.
9. Visumgebühr: 17,00 EUR (die für Bürger der folgenden
Länder geltenden Gebühren erfragen Sie bitte beim Konsulat:
Australien, Japan, Kanada, Mexiko, Nigeria, Russland, Vereinigte
Arabische Emirate). US-Bürger müssen zudem eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 110,50 EUR entrichten; dieser
Betrag entspricht der Bearbeitungsgebühr, die brasilianische
Bürger für die Ausstellung eines Visums für die USA entrichten
müssen.
10. Wird der Antrag nicht vom Antragsteller persönlich
eingereicht, wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,50 EUR
erhoben. Sämtliche Gebühren sind auf unser Konto einzuzahlen
(Generalkonsulat von Brasilien, Konto Nr.
5813803, Commerzbank, BLZ 500 400 00).
11.
Visumanträge
von Personen, die nicht im Amtsbezirk dieses Konsulats wohnhaft
sind, werden nur im Falle persönlicher Vorsprache angenommen.
12. Das Konsulat
bearbeitet nur Anträge, die die o.g. Erfordernisse erfüllen.
13. Das Touristenvisum
ist für einen 90-tägigen Aufenthalt gültig. Touristen, die ihren
Aufenthalt um weitere 90 Tage verlängern möchten, können einen
entsprechenden Antrag bei der örtlichen Ausländerbehörde (Delegacia
de Estrangeiros) stellen. Bei Einreise mit einem
Touristenvisum darf der Aufenthalt in Brasilien innerhalb eines
Zeitraumes von 12 Monaten die Dauer von 180 Tagen nicht
überschreiten. Bitte beachten Sie, dass Inhaber eines
Touristenvisums in Brasilien keiner Erwerbstätigkeit nachgehen
dürfen.
14.
Amerikanische Staatsbürger müssen persönlich zum Konsulat
erscheinen um das Visum zu beantragen.
15. Für manche
Herkunftsländer ist eine Anfrage notwendig. In diesem Fall,
kommen €21,25 Telex-Gebühren hinzu, und die Ausstellung des
Visums kann nur mit Genehmigung des brasilianischen
Außenministeriums erfolgen.
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