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Wegen Personalmangels kann das Konsulat vorübergehend keine auf dem Postweg eingereichten Visumanträge bearbeiten. Die Anträge müssen ausschließlich persönlich vom Antragsteller selbst bzw. durch einen Visumdienst eingereicht werden.
HINWEIS: Die Einreichung von Anträgen durch Dritte führt nicht zu einer verkürzten Bearbeitungszeit.
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GESCHÄFTSREISEVISUM (VITEM II)
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Folgende Unterlagen sind
erforderlich:
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| 1. |
Reisepass, der zum Zeitpunkt der
geplanten Einreise in Brasilien noch
mindestens sechs Monate gültig sein muss.
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| 2. |
Ein maschinenschriftlich oder in Druckbuchstaben ausgefülltes Antragsformular (hier klicken), mit Datum und Unterschrift des Antragstellers. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 90 Tagen ist das Antragsformular in doppelter Ausführung einzureichen.
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| 3. |
Ein Passbild im Format 3x4cm oder 5x7cm (Frontalaufnahme); bei doppelter Ausfertigung des Antragsformulars zwei Passbilder.
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| 4. |
An das Konsulat gerichtetes Schreiben
des Arbeitgebers (Geschäftsbriefpapier), das
folgende Angaben enthalten muss: Name und
Funktion des Arbeitnehmers, Dauer des
Arbeitsverhältnisses, genaue Bezeichnung der
in Brasilien auszuübenden Tätigkeiten, Dauer
des Aufenthalts. Bei Bedarf kann der
Antragsteller aufgefordert werden,
zusätzliche Informationen beizubringen (s.
10).
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| 5. |
Bei Selbständigkeit des
Antragstellers ist ferner ein
Referenzschreiben der Bank vorzulegen.
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| 6. |
Visumgebühr: 51,00 EUR. Die Ausstellung dieses Visums ist für deutsche Staatsangehörige gebührenfrei.
Wird der Antrag nicht vom Antragsteller
persönlich eingereicht, wird eine
zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,50 EUR
erhoben. US-Bürger müssen zudem eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 110,50 EUR entrichten; dieser Betrag
enstspricht der Bearbeitungsgebühr, die
brasilianische Bürger für die Ausstellung
eines Visums für die USA entrichten müssen.
Sämtliche Gebühren sind auf unser Konto
einzuzahlen (Generalkonsulat von Brasilien,
Commerzbank Frankfurt am Main, BLZ 50040000,
Kontonummer 5813803Generalkonsulat von Brasilien, Commerzbank Frankfurt am Main, BLZ 50040000, Kontonummer 5813803).
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| 7. |
Inhaber von Nationalpässen der
nachstehend genannten Länder müssen die
Durchführung einer Gelbfieberimpfung
nachweisen: Äquatorialguinea, Äthiopien,
Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi,
Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana,
Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia,
Kongo, DR Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien,
Niger, Nigeria, Ruanda, São Tomé und
Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia,
Sudan, Tansania, Togo, Uganda,
Zentralafrikanische Republik.
Eine Schutzimpfung gegen Gelbfieber
empfiehlt sich zudem für Reisen in folgende
brasilianische Bundesstaaten: Acre,
Amazonas, Bahia, Bundesdistrikt, Goiás, Mato
Grosso, Minas Gerais, São Paulo und
Tocantins.
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| 8. |
Visumanträge von Personen, die nicht im
Amtsbezirk dieses Konsulats wohnhaft sind,
werden nur im Falle persönlicher Vorsprache
angenommen.
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| 9. |
Ein Geschäftsreisevisum berechtigt zur
mehrmaligen Einreise innerhalb der
Gültigkeitsdauer des Visums. Die Einreise
muss innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung
des Visums erfolgen. Der einzelne Aufenthalt
darf die Dauer von 90 Tagen nicht
überschreiten, es sei denn es liegt eine
entsprechende Genehmigung seitens der
brasilianischen Einwanderungsbehörden vor.
Bitte beachten Sie, dass die
höchstzulässige Aufenthaltsdauer mit einem
Geschäftsreisevisum 180 Tage im Kalenderjahr
beträgt.
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| 10. |
Das Konsulat bearbeitet nur Anträge, die
die o.g. Erfordernisse erfüllen.
Amerikanische Staatsbürger müssen persönlich
zum Konsulat erscheinen um das Visum zu
beantragen.
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| 11. |
Für manche Herkunftsländer ist eine Anfrage notwendig.
In diesem Fall, kommen € 21,25 Telex-Gebühren hinzu, und die
Ausstellung des Visums kann nur mit Genehmigung des
brasilianischen Außenministeriums erfolgen.
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Bitte beachten
Sie:
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Inhaber eines Geschäftsreisevisums
dürfen in Brasilien keiner Erwerbstätigkeit
nachgehen. Bitte erkundigen Sie sich nach
den Erfordernissen für die Beantragung eines
Arbeitsvisums.
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Personen, die zwecks Ausübung
technisch-beratender Tätigkeiten nach
Brasilien reisen, erfüllen nicht die
Voraussetzungen für die Erteilung eines
Geschäftsreisevisums. Bitte erkundigen Sie
sich nach den Erfordernissen für die
Beantragung eines Arbeitsvisums.
Die o.g. Erfordernisse sind keineswegs als
abschließend zu verstehen. Das Konsulat behält
sich vor, im Bedarfsfall zusätzliche Unterlagen
zu verlangen.
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Stand: März 2008
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