Wegen Personalmangels kann das Konsulat vorübergehend keine auf dem Postweg eingereichten Visumanträge bearbeiten. Die Anträge müssen ausschließlich persönlich vom Antragsteller selbst bzw. durch einen Visumdienst eingereicht werden.

HINWEIS: Die Einreichung von Anträgen durch Dritte führt nicht zu einer verkürzten Bearbeitungszeit.


GESCHÄFTSREISEVISUM (VITEM II)
  • Die Bearbeitungszeit der vollständigen Unterlagen beträgt bis zu 5 Werktage

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

1. Reisepass, der zum Zeitpunkt der geplanten Einreise in Brasilien noch mindestens sechs Monate gültig sein muss.

2. Ein maschinenschriftlich oder in Druckbuchstaben ausgefülltes Antragsformular (hier klicken), mit Datum und Unterschrift des Antragstellers. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 90 Tagen ist das Antragsformular in doppelter Ausführung einzureichen.

3. Ein Passbild im Format 3x4cm oder 5x7cm (Frontalaufnahme); bei doppelter Ausfertigung des Antragsformulars zwei Passbilder.

4. An das Konsulat gerichtetes Schreiben des Arbeitgebers (Geschäftsbriefpapier), das folgende Angaben enthalten muss: Name und Funktion des Arbeitnehmers, Dauer des Arbeitsverhältnisses, genaue Bezeichnung der in Brasilien auszuübenden Tätigkeiten, Dauer des Aufenthalts. Bei Bedarf kann der Antragsteller aufgefordert werden, zusätzliche Informationen beizubringen (s. 10).

5. Bei Selbständigkeit des Antragstellers ist ferner ein Referenzschreiben der Bank vorzulegen.

6. Visumgebühr: 51,00 EUR. Die Ausstellung dieses Visums ist für deutsche Staatsangehörige gebührenfrei. Wird der Antrag nicht vom Antragsteller persönlich eingereicht, wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,50 EUR erhoben. US-Bürger müssen zudem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 110,50 EUR entrichten; dieser Betrag enstspricht der Bearbeitungsgebühr, die brasilianische Bürger für die Ausstellung eines Visums für die USA entrichten müssen. Sämtliche Gebühren sind auf unser Konto einzuzahlen (Generalkonsulat von Brasilien, Commerzbank Frankfurt am Main, BLZ 50040000, Kontonummer 5813803Generalkonsulat von Brasilien, Commerzbank Frankfurt am Main, BLZ 50040000, Kontonummer 5813803).

7. Inhaber von Nationalpässen der nachstehend genannten Länder müssen die Durchführung einer Gelbfieberimpfung nachweisen: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, DR Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Ruanda, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Tansania, Togo, Uganda, Zentralafrikanische Republik.
Eine Schutzimpfung gegen Gelbfieber empfiehlt sich zudem für Reisen in folgende brasilianische Bundesstaaten: Acre, Amazonas, Bahia, Bundesdistrikt, Goiás, Mato Grosso, Minas Gerais, São Paulo und Tocantins.

8. Visumanträge von Personen, die nicht im Amtsbezirk dieses Konsulats wohnhaft sind, werden nur im Falle persönlicher Vorsprache angenommen.

9. Ein Geschäftsreisevisum berechtigt zur mehrmaligen Einreise innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums. Die Einreise muss innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung des Visums erfolgen. Der einzelne Aufenthalt darf die Dauer von 90 Tagen nicht überschreiten, es sei denn es liegt eine entsprechende Genehmigung seitens der brasilianischen Einwanderungsbehörden vor. Bitte beachten Sie, dass die höchstzulässige Aufenthaltsdauer mit einem Geschäftsreisevisum 180 Tage im Kalenderjahr beträgt.

10. Das Konsulat bearbeitet nur Anträge, die die o.g. Erfordernisse erfüllen.
Amerikanische Staatsbürger müssen persönlich zum Konsulat erscheinen um das Visum zu beantragen.

11. Für manche Herkunftsländer ist eine Anfrage notwendig. In diesem Fall, kommen € 21,25 Telex-Gebühren hinzu, und die Ausstellung des Visums kann nur mit Genehmigung des brasilianischen Außenministeriums erfolgen.

Bitte beachten Sie:

Inhaber eines Geschäftsreisevisums dürfen in Brasilien keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Bitte erkundigen Sie sich nach den Erfordernissen für die Beantragung eines Arbeitsvisums.

Personen, die zwecks Ausübung technisch-beratender Tätigkeiten nach Brasilien reisen, erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Erteilung eines Geschäftsreisevisums. Bitte erkundigen Sie sich nach den Erfordernissen für die Beantragung eines Arbeitsvisums.

Die o.g. Erfordernisse sind keineswegs als abschließend zu verstehen. Das Konsulat behält sich vor, im Bedarfsfall zusätzliche Unterlagen zu verlangen.



Stand: März 2008

 

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