Wegen Personalmangels kann das Konsulat vorübergehend keine auf dem Postweg eingereichten Visumanträge bearbeiten. Die Anträge müssen ausschließlich persönlich vom Antragsteller selbst bzw. durch einen Visumdienst eingereicht werden.

HINWEIS: Die Einreichung von Anträgen durch Dritte führt nicht zu einer verkürzten Bearbeitungszeit.


ZEITLICH BEGRENZTES VISUM I FÜR (AUSTAUSCH)SCHÜLER
  • Es können nur Anträge von Personen bearbeitet werden, deren erster Wohnsitz seit mindestens einem Jahr im o.g. Amtsbezirk liegt und deren Unterlagen vollständig eingereicht wurden

  • Die Bearbeitungszeit der vollständigen Unterlagen beträgt bis zu 5 Werktage

Zur Beantragung eines Schülervisums sind folgende Unterlagen erforderlich:

1. Reisepass, der zum Zeitpunkt der geplanten Einreise in Brasilien noch mindestens sechs Monate gültig sein muss.

2. Ein maschinenschriftlich bzw. in Druckbuchstaben ausgefülltes Antragsformular (hier klicken), mit Datum und Unterschrift des Antragstellers. (Beachten Sie bitte, dass alle Vor- und Nachnamen sowie die der Eltern angegeben werden müssen).

3. Zwei Passbilder im Format 3 x 4 cm (Frontalaufnahme).

4. Beglaubigte Bescheinigung über die Einschreibung an einer brasilianischen Lehranstalt bzw. die Aufnahme in das Austauschprogramm. Es ist die Dauer des geplanten Aufenthalts in Brasilien anzugeben.

5. Notariell beglaubigte Bescheinigung, über die Adresse und weitere Angabe von der Gastfamilie.

6. Beglaubigter Nachweis, dass die Eltern des Schülers über ausreichende Mittel verfügen, um ihr Kind während des Schuljahres in Brasilien zu unterstützen.

7. Antragsteller unter 18 Jahren benötigen eine notariell beglaubigte Erklärung beider Elternteile, dass sie mit der Ausstellung des Visums einverstanden sind.

8. Ferner müssen Antragsteller unter 18 Jahren eine notariell beglaubigte Reisegenehmigung beider Elternteile vorlegen. Die Reisegenehmigung muss vom Konsulat überbeglaubigt werden. Beglaubigungsgebühr: 17,00 EUR. (weitere Infos unter Reisegenehmigung für Minderjährige).

9. Falls nur ein Elternteil über das alleinige Sorgerecht verfügt, muss zum Nachweis eine beglaubigte Kopie des entsprechenden Dokuments der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Sollte ein Elternteil bereits verstorben sein, muss eine Fotokopie der Sterbeurkunde beigefügt werden (es wird empfohlen, diese Urkunde ins Portugiesische übersetzen zu lassen, damit sie zusammen mit dem deutschen Original bei Ein- bzw. Ausreise des/der Minderjährigen der brasilianischen Bundespolizei vorgelegt werden kann).

10. Antragsteller über 18 Jahren benötigen ein vom Bundeszentralregister überbeglaubigtes polizeiliches Führungszeugnis (Gültigkeit: 90 Tage).

11. Nachweis, dass der Antragsteller seit mindestens einem Jahr im Amtsbezirk dieses Konsulats wohnhaft ist. (aktuelle Meldebescheinigung)

12. Inhaber von Nationalpässen der nachstehend genannten Länder müssen die Durchführung einer Gelbfieberimpfung nachweisen: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, DR Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Ruanda, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Tansania, Togo, Uganda, Zentralafrikanische Republik.

Eine Schutzimpfung gegen Gelbfieber empfiehlt sich zudem für Reisen in folgende brasilianische Bundesstaaten: Acre, Amazonas, Bahia, Bundesdistrikt, Goiás, Mato Grosso, Minas Gerais, São Paulo und Tocantins.

13. In Brasilien gültige Auslandskrankenversicherung.

Unterlagen zum Veranstalter des Austauschprogramms:

1) in Brasilien beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde;
2) Beleg über die ordnungsgemäße Eintragung in das Brasilianische Körperschaftsregister

14. Visumgebühr: 51,00 EUR. Die Ausstellung dieses Visums ist für deutsche Staatsbürger gebührenfrei. Wird der Antrag nicht vom Antragsteller persönlich eingereicht, wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,50 EUR erhoben.

15. US-Bürger müssen zudem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 110,50 EUR entrichten; dieser Betrag entspricht der Bearbeitungsgebühr, die brasilianische Bürger für die Ausstellung eines Visums für die USA entrichten müssen.

Sämtliche Gebühren sind auf unser Konto einzuzahlen (Generalkonsulat von Brasilien, Commerzbank Frankfurt am Main, BLZ 50040000, Kontonummer 5813803).

Das Konsulat bearbeitet nur Anträge, die die o.g. Erfordernisse erfüllen.

Hinweise:

Die Einreise muss innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung des Visums erfolgen.

Inhaber eines Schülervisums, deren Aufenthalt die Dauer von 90 Tagen überschreitet, müssen sich nach ihrer Ankunft in Brasilien bei der brasilianischen Bundespolizei (Departamento de Polícia Federal) melden.


Die o.g. Erfordernisse sind keineswegs als abschließend zu verstehen. Das Konsulat behält sich vor, im Bedarfsfall zusätzliche Unterlagen zu verlangen.



Stand: März 2008

 

Drucken         




Visum
Touristenvisum
Geschäftsreisevisum
für Schüler bzw. Austauschschüler
Missionare
Studenten (Universität)
Forscher
Praktikanten
Sozialarbeit