ZEITLICH BEGRENZTES VISUM FÜR SOZIALARBEIT (VITEM
I)
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Die
normenkonkretisierende Regelung Nº 68, vom
09 Dezember 2005, herausgegeben vom
Nationalen Einwanderungsrat (CNIG) und im
brasilianischen Bundesgesetzblatt
veröffentlicht, enthält folgenden Beschluss:
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| a) |
Ausländische Interessenten, die in einer
kirchlichen oder sozialen Institution
freiwillige Dienste ohne vertragliche
Bindung ausüben möchten, können ein zeitlich
begrenztes Visum nach Artikel I (VISTO
TEMPORÁRIO ITEM I) mit einer
Aufenthaltsdauer von maximal einem Jahr
beantragen.
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| b) |
Inhaber dieses Visum dürfen keinerlei
bezahlte Tätigkeit in Brasilien ausüben.
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| c) |
Der Antrag muss bei der für den
Wohnsitz des Interessenten zuständigen
konsularischen Vertretung gestellt
werden.
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Bitte beachten Sie:
Von den im Folgenden aufgelisteten
Originalen und beglaubigten Dokumenten sind
zudem einfache Kopien anzufertigen. Im
Anschluss sind sowohl die Originale und die
beglaubigten Kopien als auch die einfachen
Kopien in der angegebenen Reihenfolge
abzugeben.
Hierzu sind folgenden Unterlagen
einzureichen.
Im Original:
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| 1. |
Notariell beglaubigtes Schreiben
der in Brasilien ansässigen Institution mit
der Einladung an den Interessenten,
dort freiwillige Dienste zu leisten.
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| 2. |
Notariell beglaubigtes Schreiben
der in Brasilien ansässigen Institution mit
der genauen Beschreibung, der zu leistenden
freiwilligen, Dienste und des Standortes.
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| 3. |
Erklärung der Institution, mit der sie
sich für den Unterhalt des Antragstellers
während seines Aufenthaltes in Brasilien,
sowie dessen ordnungsgemäße Rückreise in
sein Heimatland verpflichtet, die von einem
staatlich vereidigen Notar in Brasilien
beglaubigt werden muss. Modell dieser
Escritura Pública de Compromisso de
Manutenção (Unterhaltsverpflichtung)
liegt vor Ort den Notaren vor. Nachweis,
dass die Institution ihren Aufgaben den
Satzungen entsprechend nachkommt.
(Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument
vom „Ministério da Justiça - Secretária
Nacional de Justiça, Coordenação de Títulos
e Qualificação ausgestellt sein muss)
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| 4. |
Aktuelle Meldebescheinigung und dessen
Übersetzung ins Portugiesische durch einen
staatlich anerkannten Übersetzer. (Hierzu ist es notwendig, dass die
Unterschrift des/der vereidigten
Übersetzer/in vom zuständigen Landgericht
vorbeglaubigt wurde. Die beiden Dokumente
müssen vor der Bearbeitung des Visaantrages
von der Abteilung Legalisierung des hiesigen
Konsulats eine konsularische Beglaubigung
erhalten. Bitte entnehmen Sie die
notwendigen Informationen für diese
Vorkehrungen vom Legalisierungsmerkblatt
(Info legalização geral). Kosten für die
konsularische Beglaubigung: € 17,00)
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| 5. |
Nachweis einer in Brasilien gültigen
Krankenversicherung und dessen
Übersetzung ins Portugiesische durch
einen staatlich anerkannten Übersetzer.
(Hierzu ist es notwendig, dass die
Unterschrift des/der vereidigten
Übersetzer/in vom zuständigen Landgericht
vorbeglaubigt wurde. Die beiden Dokumente
müssen vor der Bearbeitung des
Visaantrages von der Abteilung Legalisierung
des hiesigen Konsulats eine konsularische
Beglaubigung erhalten. Bitte entnehmen Sie
die notwendigen Informationen für diese
Vorkehrungen vom Legalisierungsmerkblatt
(Info legalização geral). Kosten für die
konsularische Beglaubigung: € 17,00)
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| 6. |
Ein vom Bundeszentralregister
beglaubigtes Polizeiführungszeugnis und
dessen Übersetzung ins Portugiesische
durch einen staatlichen anerkannten
Übersetzer.
(Hierzu ist es notwendig, dass die
Unterschrift des/der vereidigten
Übersetzer/in vom zuständigen Landgericht
vorbeglaubigt wurde. Die beiden Dokumente
müssen vor der Bearbeitung des
Visaantrages von der Abteilung Legalisierung
des hiesigen Konsulats eine konsularische
Beglaubigung erhalten. Bitte entnehmen Sie
die notwendigen Informationen für diese
Vorkehrungen vom Legalisierungsmerkblatt (infolegalizaçãogeral).
Kosten für die konsularische Beglaubigung: €
17,00)
WICHTIG: Nachweis über berufliche
Erfahrung oder Qualifikation im Bereich der
auszuübenden Tätigkeiten und dessen
Übersetzung ins Portugiesische durch einen
staatlichen anerkannten Übersetzer. (Hierzu
ist es notwendig, dass die Unterschrift
des/der vereidigten Übersetzer/in vom
zuständigen Landgericht vorbeglaubigt wurde.
Die beiden Dokumente müssen vor der
Bearbeitung des Visaantrages von der
Abteilung Legalisierung des hiesigen
Konsulats eine konsularische Beglaubigung
erhalten. Bitte entnehmen Sie die
notwendigen Informationen für diese
Vorkehrungen vom Legalisierungsmerkblatt
(Info legalização geral). Kosten für die
konsularische Beglaubigung: € 17,00)
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| 7. |
Minderjährige müssen für die
Beantragung des Visums eine von beiden
Eltern unterschriebene notariell beglaubigte
Einverständniserklärung vorlegen
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Im Falle der
Minderjährigkeit des/der Antragsstellers/in:
Für innerbrasilianische Reisen und die
Ausreise aus Brasilien wird von der Polícia
Federal eine Reisegenehmigung der
Eltern verlangt (Formulário de autorização
de viagem/ infoautorização de viagem – Infos
auf Deutsch). Bitte reichen Sie aus diesem
Grund das spezielle Formular ein, das die
Reise nach Brasilien, innerhalb des
brasilianischen Territoriums und der
Rückreise nach Deutschland für den
betreffenden Zeitraum erlaubt. Dieses
Formular muss konsularisch beglaubigt
werden.
(Diese Reiseerlaubnis muss von beiden
Elternteilen unterschieben werden. Und beide
Unterschriften müssen notariell beglaubigt
sein. Sollte der Notar im hiesigen
Generalkonsulat keine Unterschriftsprobe
hinterlegt haben, muss der Notar zudem vom
zuständigen Landgericht bestätigt werden.
Siehe hierzu die zu berücksichtigenden
Vorkehrungen der konsularischen Beglaubigung
von dem Legalisierungsmerkblatt- info
legalização geral.)
als beglaubigte Kopie:
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| a) |
Beglaubigte Kopien des
Gründungsvertrages bzw. der Satzungen
der Institution wie Sozialstatus,
Nominierung des derzeitigen Vorstandes und
Nachweis über die erfolgte Einschreibung in
den zuständigen „Rat für Öffentliche
Fürsorge“ (Conselho de Assistência Social)
auf der Ebene des Bundes der Bundesstaaten,
des Bundesdistrikts oder der Gemeinden;
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| b) |
Die ersten drei Seiten des
Reisepasses, der noch mindestens 6
Monate und für die Einreise in Brasilien
gültig ist. (Sie können diese beglaubigte
Kopie auch im hiesigen Konsulat bei Vorlage
des Originals gegen Bezahlung einer Gebühr
von € 4,25 anfertigen lassen. Ansonsten
müsste die von einem Notar, dessen
Unterschrift im hiesigen Generalkonsulat
hinterlegt wurde, beglaubigte Kopie
konsularisch beglaubigt werden gegen eine
Gebühr von € 17,00. Bitte entnehmen Sie die
notwendigen Informationen für diese
Vorkehrungen dem Legalisierungsmerkblatt –
Info legalização geral)
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Hinweis: Wir
empfehlen die notwendigen Beglaubigungen
durch das Konsulat bereits zuvor auf dem
Postweg erledigen zu lassen. Senden Sie
bitte lediglich diejenigen Dokumente, die
eine konsularische Beglaubigung benötigen
(siehe Angaben in obiger Auflistung), mit
dem bankquittierten Überweisungsbeleg an die
Abteilung Legalisierung (siehe
Legalisierungsmerkblatt – Info
legalização geral) unter o.a. Adresse.
Die Kollegen werden Ihnen die Dokumente
beglaubigt zurücksenden, so dass Sie im
Anschluss daran die Dokumente und die Kopie
in der oben angegebenen Reihenfolge bereits
vollständig in erforderlicher Form
einreichen können.
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| 1. |
Die oben aufgeführten Originale /
beglaubigten Kopien und deren einfachen
Kopien.
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| 2. |
Reisepass, noch mindestens 6 Monate für
die Einreise in Brasilien gültig.
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| 3. |
Drei gleiche Lichtbilder mit hellem
Hintergrund (3 x 4 cm), unbefestigt!
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| 4. |
Drei Visumsanträge in portugiesischer
Sprache mit Schreibmaschine oder
Druckbuchstaben ausgefüllt. Es ist darauf zu
achten, dass alle Vornamen eingetragen
werden. Auch die der Eltern, selbst wenn
diese schon verstorben sein sollten.
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US-Bürger müssen zusätzlich
eine „Non-Immigrant Visa Application“
ausfüllen!!!
Plus extra Arbeitsgebühr: € 110,50. Sämtliche Gebühren
sind auf unser Konto einzuzahlen
(Generalkonsulat von Brasilien, Commerzbank
Frankfurt am Main, BLZ 50040000, Kontonummer
5813803).
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Stand: März 2008
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