VISUM FÜR MISSIONARE (VITEM VII)
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Nachstehende Dokumente
sind einzureichen:
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a) Von Seiten des in
Brasilien ansässigen Ordens bzw. der
geistlichen Gemeinschaft:
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| 1. |
Gründungsvertrag bzw. Satzung der
Gemeinschaft
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| 2. |
Nachweis über die Vertretungsmacht
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| 3. |
Notariell bestätigte Verpflichtung, den
Unterhalt des Einreisenden und ggf. seiner
Angehörigen zu übernehmen.
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b) Von Seiten der
einreisenden geistliche Person:
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| 1. |
Zwei Ausfertigungen des in
portugiesischer oder englischer Sprache
ausgefüllten Antragsformulars, ohne
nachträgliche Korrekturen ( als Download),
Vordrucke sind auch in der Konsularabteilung
erhältlich.
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| 2. |
Zwei gleiche Fotos (3x4 cm oder 5x7cm),
frontal, heller Hintergrund.
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| 3. |
Reisepass, der bei Ankunft in Brasilien
noch mindestens 6 Monate gültig sein muss.
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| 4. |
Original und Kopie einer aktuellen
Wohnbescheinigung zum Nachweis, dass der
Antragsteller seit mindestens einem Jahr im
Konsularbezirk wohnhaft ist.
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| 5. |
Nachweis der Priesterweihe (Ordination)
bzw. Beleg über ein theologisches Studium.
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| 9. |
Curriculum-vitae (Lebenslauf).
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| 6. |
Polizeiliches Führungszeugnis, nicht
älter als drei Monate (Original und
Fotokopie), Dieses Dokument muss von der
brasilianischen Botschaft konsularisch
legalisiert werden.
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| 7. |
Sofern der Antragsteller von
Familienangehörigen begleitet wird:
Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde der
Angehörigen oder ein anderes Dokument, das
ggf. die Abhängigkeit der Begleitpersonen
nachweist. Volljährige Begleitpersonen
müssen ebenfalls ein polizeiliches
Führungszeugnis vorlegen.
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| 8. |
Schriftliche und notariell Bestätigung,
daß der Antragsteller Kenntnis von der
Auflage hat, evtl. geplante Betätigungen in
Gebieten von Eingeborenen nur mit einer
ausdrücklichen Genehmigung der Nationalen
Indianerstiftung (FUNAI - Fundação Nacional
do Índio) durchführen zu können. Diese
Bestätigung muß notariell beglaubigt werden.
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| 9. |
In besonderen Fällen Internationales
Impfzeugnis oder ärztliches Attest.
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| Die Unterschriften aller in
Brasilien ausgestellten Dokumente und
Fotokopien müssen von einem brasilianischen
Notariat beglaubigt sein.
Das Visum kann mit einer
Aufenthaltsgenehmigung von bis zu einem Jahr
erteilt werden. Eine Verlängerung muss in Brasilien bei der
Divisão de Polícia Marítima, Aérea e de
Fronteira - DPMAF (Vertretung der
Bundespolizei) beantragt werden. Wichtiger
Hinweis: Der Antrag muss spätestens 30 Tage
vor Ablauf der im Visum gewährten Frist
gestellt werden.
Gebühren:
Für die konsularische Legalisierung wird
eine Gebühr von EUR 17,00 pro Dokument
erhoben. Für die Erteilung eines Visums wird
eine Gebühr von EUR 59,50 erhoben. Aufgrund
eines Sonderabkommens ist die Erteilung
dieses Visums für deutsche Staatsbürger
kostenlos. Für belgischen, italienischen,
norwegischen und schwedischen Staatsbürger
werden bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen
keine Gebühr erhoben. Bürger aus den USA
zahlen zur Konsulatsgebühr von € 59,50 eine
zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 110,50
(Processing fee charged in reciprocity for
similar fee charged by U.S. authorities for
processing all kinds of visa). Sämtliche
Gebühren sind auf unser Konto einzuzahlen
(Generalkonsulat von Brasilien, Commerzbank
Frankfurt am Main, BLZ 50040000, Kontonummer
5813803Generalkonsulat von Brasilien, Commerzbank Frankfurt am Main, BLZ 50040000, Kontonummer 5813803).
Nach Ermessen der konsularischen Vertretung
kann die Vorlage weiterer Unterlagen
gefordert werden.
Unvollständige Unterlagen werden nicht
bearbeitet. |
Stand: März 2008
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