Wegen Personalmangels kann das Konsulat vorübergehend keine auf dem Postweg eingereichten Visumanträge bearbeiten. Die Anträge müssen ausschließlich persönlich vom Antragsteller selbst bzw. durch einen Visumdienst eingereicht werden.

HINWEIS: Die Einreichung von Anträgen durch Dritte führt nicht zu einer verkürzten Bearbeitungszeit.


VISUM FÜR MISSIONARE (VITEM VII)
  • Es können nur Anträge von Personen bearbeitet werden, deren erster Wohnsitz seit mindestens einem Jahr im o.g. Amtsbezirk liegt und deren Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
    Zur Beantragung des Visums ist eine persönliche Vorsprache unerlässlich.

  • Die Bearbeitungszeit der vollständigen Unterlagen beträgt mindestens drei Tage.

  • Die erste Einreise muss innerhalb von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum des Visums erfolgen.

  • Der Inhaber des Visums muss sich innerhalb von 30 Tagen nach seiner Ankunft in Brasilien mit diesem ausgestelltem Formular beim Justizministerium (Polícia Federal) registrieren lassen.

Nachstehende Dokumente sind einzureichen:

a) Von Seiten des in Brasilien ansässigen Ordens bzw. der geistlichen Gemeinschaft:

1. Gründungsvertrag bzw. Satzung der Gemeinschaft

2. Nachweis über die Vertretungsmacht

3. Notariell bestätigte Verpflichtung, den Unterhalt des Einreisenden und ggf. seiner Angehörigen zu übernehmen.

b) Von Seiten der einreisenden geistliche Person:

1. Zwei Ausfertigungen des in portugiesischer oder englischer Sprache ausgefüllten Antragsformulars, ohne nachträgliche Korrekturen ( als Download), Vordrucke sind auch in der Konsularabteilung erhältlich.

2. Zwei gleiche Fotos (3x4 cm oder 5x7cm), frontal, heller Hintergrund.

3. Reisepass, der bei Ankunft in Brasilien noch mindestens 6 Monate gültig sein muss.

4. Original und Kopie einer aktuellen Wohnbescheinigung zum Nachweis, dass der Antragsteller seit mindestens einem Jahr im Konsularbezirk wohnhaft ist.

5. Nachweis der Priesterweihe (Ordination) bzw. Beleg über ein theologisches Studium.

9. Curriculum-vitae (Lebenslauf).

6. Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate (Original und Fotokopie), Dieses Dokument muss von der brasilianischen Botschaft konsularisch legalisiert werden.

7. Sofern der Antragsteller von Familienangehörigen begleitet wird: Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde der Angehörigen oder ein anderes Dokument, das ggf. die Abhängigkeit der Begleitpersonen nachweist. Volljährige Begleitpersonen müssen ebenfalls ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

8. Schriftliche und notariell Bestätigung, daß der Antragsteller Kenntnis von der Auflage hat, evtl. geplante Betätigungen in Gebieten von Eingeborenen nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung der Nationalen Indianerstiftung (FUNAI - Fundação Nacional do Índio) durchführen zu können. Diese Bestätigung muß notariell beglaubigt werden.

9. In besonderen Fällen Internationales Impfzeugnis oder ärztliches Attest.

Die Unterschriften aller in Brasilien ausgestellten Dokumente und Fotokopien müssen von einem brasilianischen Notariat beglaubigt sein.

Das Visum kann mit einer Aufenthaltsgenehmigung von bis zu einem Jahr erteilt werden.

Eine Verlängerung muss in Brasilien bei der Divisão de Polícia Marítima, Aérea e de Fronteira - DPMAF (Vertretung der Bundespolizei) beantragt werden. Wichtiger Hinweis: Der Antrag muss spätestens 30 Tage vor Ablauf der im Visum gewährten Frist gestellt werden.

Gebühren:

Für die konsularische Legalisierung wird eine Gebühr von EUR 17,00 pro Dokument erhoben. Für die Erteilung eines Visums wird eine Gebühr von EUR 59,50 erhoben. Aufgrund eines Sonderabkommens ist die Erteilung dieses Visums für deutsche Staatsbürger kostenlos. Für belgischen, italienischen, norwegischen und schwedischen Staatsbürger werden bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen keine Gebühr erhoben. Bürger aus den USA zahlen zur Konsulatsgebühr von € 59,50 eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 110,50 (Processing fee charged in reciprocity for similar fee charged by U.S. authorities for processing all kinds of visa). Sämtliche Gebühren sind auf unser Konto einzuzahlen (Generalkonsulat von Brasilien, Commerzbank Frankfurt am Main, BLZ 50040000, Kontonummer 5813803Generalkonsulat von Brasilien, Commerzbank Frankfurt am Main, BLZ 50040000, Kontonummer 5813803).

Nach Ermessen der konsularischen Vertretung kann die Vorlage weiterer Unterlagen gefordert werden.

Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet.


Stand: März 2008

 

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