Wegen Personalmangels kann das Konsulat vorübergehend keine auf dem Postweg eingereichten Visumanträge bearbeiten. Die Anträge müssen ausschließlich persönlich vom Antragsteller selbst bzw. durch einen Visumdienst eingereicht werden.

HINWEIS: Die Einreichung von Anträgen durch Dritte führt nicht zu einer verkürzten Bearbeitungszeit.


ZEITLICH BEGRENZTES VISUM FÜR STUDENTEN (UNIVERSITÄT) (VITEM IV)
  • Es können nur Anträge von Personen bearbeitet werden, deren erster Wohnsitz seit mindestens einem Jahr im o.g. Amtsbezirk liegt und deren Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

  • Die Bearbeitungszeit der vollständigen Unterlagen beträgt bis zu 5 Tage.

  • Die erste Einreise muss innerhalb von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum des Visums erfolgen.

  • Der Inhaber des Visums muss sich innerhalb von 30 Tagen nach seiner Ankunft in Brasilien mit diesem ausgestelltem Formular beim Justizministerium (Polícia Federal) registrieren lassen.

Nachstehende Dokumente sind einzureichen:

1. Zwei maschinenschriftlich bzw. in Druckbuchstaben ausgefülltes Antragsformular (hier klicken), mit Datum und Unterschrift des Antragstellers.

2. Zwei Passbilder im Format 3 x 4 cm (Frontalaufnahme).

3. Bescheinigung über die Einschreibung an einer brasilianischen Lehranstalt, mit beglaubigter Unterschrift durch einen brasilianischen Notar.

4. Nachweis eines Stipendiums oder notariell beglaubigte Erklärung Ihrer Eltern, dass Sie die Kosten für Ihren Aufenthalt in Brasilien übernehmen werden.

5. Aktuelle Meldebescheinigung. Der Antragsteller muss seit mindestens einem Jahr im Amtsbezirk dieses Konsulats wohnhaft sein.

6. Antragsteller über 18 Jahren benötigen ein vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Bonn überbeglaubigtes polizeiliches Führungszeugnis (Gültigkeit: 90 Tage).

7. Bestätigung der Universität, dass Sie weiterhin eingeschriebener Student sind (Fotokopie des aktuellen Studentenausweises).

8. Nachweis einer gültigen Auslandskrankenversicherung in Brasilien.

9. Inhaber von Nationalpässen der nachstehend genannten Länder müssen die Durchführung einer Gelbfieberimpfung nachweisen: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, DR Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Ruanda, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Tansania, Togo, Uganda, Zentralafrikanische Republik.

Eine Schutzimpfung gegen Gelbfieber empfiehlt sich zudem für Reisen in folgende brasilianische Bundesstaaten: Acre, Amazonas, Bahia, Bundesdistrikt, Goiás, Mato Grosso, Minas Gerais, São Paulo und Tocantins.

10. Visumgebühr: 34,00 EUR. Die Ausstellung dieses Visums ist für deutsche Staatsbürger gebührenfrei. Wird der Antrag nicht vom Antragsteller persönlich eingereicht, wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,50 EUR erhoben.

11. US-Bürger müssen zudem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 110,50 EUR entrichten; dieser Betrag entspricht der Bearbeitungsgebühr, die brasilianische Bürger für die Ausstellung eines Visums für die USA entrichten müssen. (Processing fee charged in reciprocity for similar fee charged by U.S. authorities for processing all kinds of visa). Sämtliche Gebühren sind auf unser Konto einzuzahlen (Generalkonsulat von Brasilien, Commerzbank Frankfurt am Main, BLZ 50040000, Kontonummer 5813803).

Das Konsulat bearbeitet nur Anträge, die die o.g. Erfordernisse erfüllen.

HINWEIS: Die Einreise muss innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung des Visums erfolgen.

Stand: März 2008

 

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