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Wegen Personalmangels kann das Konsulat vorübergehend keine auf dem Postweg eingereichten Visumanträge bearbeiten. Die Anträge müssen ausschließlich persönlich vom Antragsteller selbst bzw. durch einen Visumdienst eingereicht werden.
HINWEIS: Die Einreichung von Anträgen durch Dritte führt nicht zu einer verkürzten Bearbeitungszeit.
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ZEITLICH BEGRENZTES VISUM FÜR STUDENTEN (UNIVERSITÄT)
(VITEM IV)
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Nachstehende Dokumente sind einzureichen:
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| 1. |
Zwei maschinenschriftlich bzw. in Druckbuchstaben ausgefülltes Antragsformular (hier klicken),
mit Datum und Unterschrift des
Antragstellers.
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| 2. |
Zwei Passbilder im Format 3 x 4 cm
(Frontalaufnahme).
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| 3. |
Bescheinigung über die Einschreibung an
einer brasilianischen Lehranstalt, mit
beglaubigter Unterschrift durch einen
brasilianischen Notar.
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| 4. |
Nachweis eines Stipendiums oder
notariell beglaubigte Erklärung Ihrer
Eltern, dass Sie die Kosten für Ihren
Aufenthalt in Brasilien übernehmen werden.
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| 5. |
Aktuelle Meldebescheinigung. Der
Antragsteller muss seit mindestens einem
Jahr im Amtsbezirk dieses Konsulats wohnhaft
sein.
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| 6. |
Antragsteller über 18 Jahren
benötigen ein vom Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof in Bonn
überbeglaubigtes polizeiliches
Führungszeugnis (Gültigkeit: 90 Tage).
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| 7. |
Bestätigung der Universität, dass Sie
weiterhin eingeschriebener Student sind
(Fotokopie des aktuellen
Studentenausweises).
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| 8. |
Nachweis einer gültigen
Auslandskrankenversicherung in Brasilien.
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| 9. |
Inhaber von Nationalpässen der
nachstehend genannten Länder müssen die
Durchführung einer Gelbfieberimpfung
nachweisen: Äquatorialguinea, Äthiopien,
Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi,
Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana,
Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia,
Kongo, DR Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien,
Niger, Nigeria, Ruanda, São Tomé und
Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia,
Sudan, Tansania, Togo, Uganda,
Zentralafrikanische Republik. Eine Schutzimpfung gegen Gelbfieber empfiehlt sich zudem für Reisen in folgende brasilianische Bundesstaaten: Acre, Amazonas, Bahia, Bundesdistrikt, Goiás, Mato Grosso, Minas Gerais, São Paulo und Tocantins.
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| 10. |
Visumgebühr: 34,00 EUR. Die Ausstellung
dieses Visums ist für deutsche Staatsbürger
gebührenfrei. Wird der Antrag nicht vom
Antragsteller persönlich eingereicht, wird
eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,50 EUR
erhoben.
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| 11. |
US-Bürger müssen zudem eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 110,50 EUR
entrichten; dieser Betrag entspricht der
Bearbeitungsgebühr, die brasilianische
Bürger für die Ausstellung eines Visums für
die USA entrichten müssen. (Processing fee
charged in reciprocity for similar fee
charged by U.S. authorities for processing
all kinds of visa). Sämtliche Gebühren sind
auf unser Konto einzuzahlen (Generalkonsulat
von Brasilien, Commerzbank Frankfurt am
Main, BLZ 50040000, Kontonummer 5813803).
Das Konsulat bearbeitet nur Anträge, die die
o.g. Erfordernisse erfüllen.
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| HINWEIS: Die Einreise
muss innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung
des Visums erfolgen. |
Stand: März 2008
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