Wegen Personalmangels kann das Konsulat vorübergehend keine auf dem Postweg eingereichten Visumanträge bearbeiten. Die Anträge müssen ausschließlich persönlich vom Antragsteller selbst bzw. durch einen Visumdienst eingereicht werden.

HINWEIS: Die Einreichung von Anträgen durch Dritte führt nicht zu einer verkürzten Bearbeitungszeit.


BEFRISTETES VISUM FÜR WISSENSCHAFTLER UND FORSCHER (VITEM I)
  • Es können nur Anträge von Personen bearbeitet werden, deren erster Wohnsitz seit mindestens einem Jahr im o.g. Amtsbezirk liegt und deren Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

  • Die Bearbeitungszeit der vollständigen Unterlagen beträgt mindestens drei Tage.

  • Die erste Einreise muss innerhalb von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum des Visums erfolgen.

  • Der Inhaber des Visums muss sich innerhalb von 30 Tagen nach seiner Ankunft in Brasilien mit diesem ausgestelltem Formular beim Justizministerium (Polícia Federal) registrieren lassen.

Folgende Unterlagen sind im Original erforderlich:
1. Zwei Visumsanträge in portugiesischer Sprache mit Schreibmaschine oder Druckbuchstaben ausgefüllt. (Es ist darauf zu achten, dass der Name vollständig mit allen Vornamen eingetragen wird. Ebenso sind die Namen der Eltern anzugeben, selbst wenn diese schon verstorben sein sollten. Die vom Konsulat ausgegebenen Formulare müssen stets mit Ort, Datum und Originalunterschrift eingereicht werden.)

2. Reisepass, noch mindestens 6 Monate und für die Einreise in Brasilien gültig.

3. Offizieller Einladungsbrief der brasilianischen Institution für eine Forschung mit Dauer des Aufenthaltes, mit beglaubigter Unterschrift durch einen brasilianischen Notar, im Original.

4. Stipendiumsnachweis

5. ein polizeiliches Führungszeugnis, welches nicht älter als 3 Monate sein darf.

6. aktuelle Meldebescheinigung, d.h. nicht älter als 3 Monate.

7. Nachweis einer gültigen Krankenversicherung in Brasilien.

Zudem sind einzureichen:

a) Zwei Lichtbilder mit hellem Hintergrund (3x4 cm), unbefestigt!

b) Wenn Sie den Pass nicht persönlich abholen, müssen wir eine Gebühr von €8,50 berechnen: der von der Bank quittierte Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg muss dem Generalkonsulat vorgelegt werden, (siehe unten angegebene Bankverbindung).

Die Ausstellung des Visums ist für deutsche Staatsangehörige gebührenfrei.

Für Bürger anderer Nationalitäten wird eine Gebühr in Höhe von € 51,00 erhoben.

Diese sind auf das Konto des Generalkonsulats zu überweisen (siehe unten angegebene Bankverbindung) und der bankquittierte Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg ist bei der Antragstellung vorzulegen. Sie können die Bezahlung anfallenden Kosten auch durch Einzug per EC-Karte hier vor Ort abwickeln.

US-Bürger müssen zusätzlich eine "Non-Immigrant Visa Application" ausfüllen!
Plus extra Arbeitsgebühr: € 110,50.

Für manche Herkunftsländer ist eine Anfrage notwendig. In diesem Fall, kommen € 21,25 Telex-Gebühren hinzu, und die Ausstellung des Visums kann nur mit Genehmigung des brasilianischen Außenministeriums erfolgen.

Die o.g. Erfordernisse sind keineswegs als abschließend zu verstehen. Das Konsulat behält sich vor, im Bedarfsfall zusätzliche Unterlagen zu verlangen.

Bankverbindung:

Empfänger: Generalkonsulat von Brasilien
Commerzbank AG Frankfurt
Kto: 5813803 - BLZ: 500 400 00


Stand: März 2008

 

Drucken         




Visum
Touristenvisum
Geschäftsreisevisum
für Schüler bzw. Austauschschüler
Missionare
Studenten (Universität)
Forscher
Praktikanten
Sozialarbeit