Wegen Personalmangels kann das Konsulat vorübergehend keine auf dem Postweg eingereichten Visumanträge bearbeiten. Die Anträge müssen ausschließlich persönlich vom Antragsteller selbst bzw. durch einen Visumdienst eingereicht werden.

HINWEIS: Die Einreichung von Anträgen durch Dritte führt nicht zu einer verkürzten Bearbeitungszeit.


VISUM FÜR PRAKTIKANTEN (VITEM I)
  • Es können nur Anträge von Personen bearbeitet werden, deren erster Wohnsitz seit mindestens einem Jahr im o.g. Amtsbezirk liegt und deren Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

  • Die Bearbeitungszeit der vollständigen Unterlagen beträgt mindestens drei Tage.

  • Die erste Einreise muss innerhalb von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum des Visums erfolgen.

  • Der Inhaber des Visums muss sich innerhalb von 30 Tagen nach seiner Ankunft in Brasilien mit diesem ausgestelltem Formular beim Justizministerium (Polícia Federal) registrieren lassen.

Zwischen dem Antragsteller und der brasilianischen Firma oder Institution muss unter Einschaltung einer in Brasilien anerkannten Vermittlungsstelle eine vertragliche Abmachung über die Rechte und Pflichten beider Seiten getroffen werden.
Die Vermittlung kann erfolgen durch:

a) Offiziell anerkannte Austauschprogramme.

b) Institutionen aus dem Bereich der internationalen Zusammenarbeit.

c) Abteilungen brasilianischer Ministerien, die für Internationale Zusammenarbeit zuständig sind.

Im Original:

1. Zwei Visumsanträge in portugiesischer Sprache mit Schreibmaschine oder Druckbuchstaben ausgefüllt.
(Es ist darauf zu achten, dass der Name vollständig mit allen Vornamen eingetragen wird. Ebenso sind die Namen der Eltern anzugeben, selbst wenn diese schon verstorben sein sollten. Die vom Konsulat ausgegebenen Formulare müssen stets mit Ort, Datum und Originalunterschrift eingereicht werden.)
2. Reisepass, noch mindestens 6 Monate und für die Einreise in Brasilien gültig.

3. Vertrag der brasilianischen Firma/Institution für ein Praktikum mit Dauer de Aufenthaltes, beglaubigt durch einen brasilianischen Notar.

4. Bestätigung der o.g. Vermittlungsstelle mit den Daten des einladenden Unternehmens und Angaben über Zeitpunkt und Dauer des geplanten Aufenthalts.

5. im Falle der Volljährigkeit des/der Antragstellers/in und einer Aufenthaltsdauer, die drei Monate überschreitet: ein polizeiliches Führungszeugnis, welches nicht älter als 3 Monate sein darf.

6. Minderjährige müssen für die Beantragung des Visums eine von beiden Eltern unterschriebene notariell beglaubigte Einverständniserklärung vorlegen;

7. Im Falle der Minderjährigkeit des/der Antragsstellers/in:

Für innerbrasilianische Reisen und die Ausreise aus Brasilien wird von der Polícia Federal eine Reisegenehmigung der Eltern verlangt (Formulário de autorização de viagem – Infos auf Deutsch) . Bitte reichen Sie aus diesem Grund das spezielle Formular ein, das die Reise nach Brasilien, innerhalb des brasilianischen Territoriums und der Rückreise nach Deutschland für den betreffenden Zeitraum erlaubt. Dieses Formular muss konsularisch beglaubigt werden.
(Diese Reiseerlaubnis muss von beiden Elternteilen unterschieben werden. Und beide Unterschriften müssen notariell beglaubigt sein. Sollte der Notar im hiesigen Generalkonsulat keine Unterschriftsprobe hinterlegt haben, muss der Notar zudem vom zuständigen Landgericht bestätigt werden. Siehe hierzu die zu berücksichtigenden Vorkehrungen der konsularischen Beglaubigung von dem Legalisierungsmerkblatt.)

8.

Aktuelle Meldebescheinigung (Gültigkeit: 3 Monate).

9. Nachweis eines Stipendiums oder notariell beglaubigte Erklärung Ihrer Eltern, dass Sie die Kosten für Ihren Aufenthalt in Brasilien übernehmen werden.

10. Bestätigung der Universität, dass Sie ein Praktikum benötigen, und dass es im Ausland absolviert werden darf.

11. Nachweis einer gültigen Krankenversicherung in Brasilien.

12. Zwei Lichtbilder mit hellem Hintergrund (3x4 cm), unbefestigt!

13. Wenn Sie den Pass nicht persönlich abholen, müssen wir eine Gebühr von € 8,50 berechen: der von der Bank quittierte Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg muss dem Generalkonsulat vorgelegt werden, (siehe unten angegebene Bankverbindung)

Die Ausstellung des Visums ist für deutsche Staatsangehörige gebührenfrei.

Für Bürger anderer Nationalitäten wird eine Gebühr in Höhe von € 51,00 erhoben.

Diese sind auf das Konto des Generalkonsulats zu überweisen (siehe unten angegebene Bankverbindung) und der bankquittierte Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg ist bei der Antragstellung vorzulegen. Sie können die Bezahlung anfallenden Kosten auch durch Einzug per EC-Karte hier vor Ort abwickeln.

US-Bürger müssen zusätzlich eine "Non-Immigrant Visa Application" ausfüllen!
Plus extra Arbeitsgebühr: € 110,50.

Für manche Herkunftsländer ist eine Anfrage notwendig. In diesem Fall, kommen € 21,25 Telex-Gebühren hinzu, und die Ausstellung des Visums kann nur mit Genehmigung des brasilianischen Außenministeriums erfolgen.
Die o.g. Erfordernisse sind keineswegs als abschließend zu verstehen. Das Konsulat behält sich vor, im Bedarfsfall zusätzliche Unterlagen zu verlangen. Sämtliche Gebühren sind auf unser Konto einzuzahlen (Generalkonsulat von Brasilien, Commerzbank Frankfurt am Main, BLZ 50040000, Kontonummer 5813803).


Stand: März 2008

 

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