BEGLAUBIGUNG VON SCHULDOKUMENTEN

(Schul- und Hochschulzeugnisse)

1.  

Schul- und Hochschulzeugnisse müssen zwecks ihrer Anerkennung in Brasilien vom Konsulat beglaubigt werden. Hierzu bedarf es einer Vorbeglaubigung durch die jeweils zuständige regionale Verwaltungsbehörde:

Hessen: Regierungspräsidien

Nordrhein-Westfalen: Bezirksregierungen

Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Saarland: Ministerium für Inneres und Sport

Thüringen: Landesverwaltungsamt

2. Anschließend müssen die Dokumente (im Original) zur Überbeglaubigung beim Konsulat eingereicht werden. Die Beglaubigungsgebühr beträgt 4,25 EUR je Dokument und ist auf unser Konto einzuzahlen (Generalkonsulat von Brasilien, Konto Nr. 5813803 bei der Commerzbank Frankfurt/Main, BLZ 500 400 00) bzw. am Schalter mittels EC-Karte zu entrichten.

3. Die zu beglaubigenden Dokumente können auch auf dem Postwege eingereicht werden. In diesem Fall sind ein frankierter und adressierter Rückumschlag sowie ein Beleg über die Entrichtung der Gebühren beizufügen sein.

4. Das Konsulat versendet keine Dokumente an Anschriften in Brasilien.

Stand: Januar 2007

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