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BEGLAUBIGUNG VON SCHULDOKUMENTEN
(Schul- und Hochschulzeugnisse)
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| 1. |
Schul- und Hochschulzeugnisse
müssen zwecks ihrer Anerkennung in Brasilien
vom Konsulat beglaubigt werden. Hierzu
bedarf es einer Vorbeglaubigung durch die
jeweils zuständige regionale
Verwaltungsbehörde:
Hessen:
Regierungspräsidien
Nordrhein-Westfalen:
Bezirksregierungen
Rheinland-Pfalz:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Saarland:
Ministerium für Inneres und Sport
Thüringen:
Landesverwaltungsamt
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| 2. |
Anschließend müssen die Dokumente (im
Original) zur Überbeglaubigung beim Konsulat
eingereicht werden.
Die Beglaubigungsgebühr beträgt 4,25 EUR je
Dokument und ist auf unser Konto einzuzahlen
(Generalkonsulat von Brasilien, Konto Nr.
5813803
bei der Commerzbank Frankfurt/Main, BLZ 500
400 00)
bzw. am Schalter
mittels EC-Karte zu entrichten.
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| 3. |
Die zu beglaubigenden Dokumente können auch auf
dem Postwege eingereicht werden. In diesem
Fall sind ein frankierter und adressierter
Rückumschlag
sowie ein Beleg über
die Entrichtung der Gebühren
beizufügen sein.
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| 4. |
Das
Konsulat versendet keine Dokumente an
Anschriften in Brasilien.
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Stand: Januar 2007 |
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