VOLLMACHTEN

Vollmachten können als „formelle Vollmachten“ oder „einfache Vollmachten“ (privatschriftliche Vollmachten) erteilt werden.
Die Eintragung von formellen Vollmachten oder die Unterschriftsbeglaubigung in privatschriftlichen Vollmachtsurkunden dürften von brasilianischen Staatsbürgern sowie Inhabern eines gültigen Ausländerausweises RNE (carteira “Registro Nacional de Estrangeiros”) beantragen werden.

Formelle Vollmacht (Procuração Pública)

Für die Registrierung und Eintragung einer formellen Vollmacht muss der Vollmachtgeber persönlich im Konsulat erscheinen, um seine Unterschrift in das Buch der formellen Vollmachtsurkunde zu hinterlegen. Folgende Unterlagen müssen eingereicht bzw. vorgelegt werden:

a)   ausgeführtes Formular (hier klicken);

b) für brasilianische Staatsbürger: Original und Kopie des brasilianischen Ausweises oder des brasilianischen Reisepasses (in diesem Fall nur von Seiten 1, 2 und 3);

c) für Ausländer: Original und Kopie des Ausländerausweises („carteira RNE“) sowie Reisepass im Original;

d) Original und Kopie des CPF-Ausweises (für brasilianische Staatsbürger und Ausländer), falls vorhanden;

e) Text der Vollmacht in ausgedruckter Form und auf digitalen Datenträgern gespeichert (Diskette, CD-Rom oder Memory Stick). Im Text müssen die persönlichen Daten des Bevollmächtigten in Brasilien angegeben sein (vollständiger Name, Staatsangehörigkeit, Beruf, Identitätsausweisnummer, CPF-Nummer, sowie Adresse in Brasilien).

Die Konsulatsgebühren betragen 17,00 EUR und können auf unser Konto (Generalkonsulat von Brasilien, Commerzbank Frankfurt am Main, BLZ 50040000, Konto Nr. 5813803) oder per EC-Karte am Konsulat eingezahlt werden. Bei Banküberweisungen bitte Beleg mit Zahlungsbestätigung einreichen.

Sofern die Vollmacht ausschließlich für den Empfang von Renten- oder Pensionsgeldern (INSS) ausgestellt wurde, beträgt die Konsulatsgebühr 4,25 EUR.

Einfache Vollmacht (Procuração Particular)

Die Bearbeitung von einfachen Vollmachten kann persönlich im Konsulat oder per Post beantragt werden. Im ersten Fall muss der Vollmachtgeber die Vollmacht vollständig ausgeführt zur Unterschrift vor einem Konsulatsmitarbeiter mitbringen, sowie seinen gültigen Personalausweis vorlegen, um die Unterschrift zu beglaubigen.

Die Vollmacht kann persönlich abgeholt oder per Post zurückgeschickt werden. Für Postrücksendung bitte einen adressierten und mit 3,50 EUR ausreichend frankierten Briefumschlag beifügen.

Beim Postweg müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

a) Die vollständig ausgeführte einfache Vollmacht mit notariell beglaubigter Unterschrift des Vollmachtgebers (bitte unter “Legalisierung von Dokumente” die Liste der Notare beachten, deren Unterschriftsproben bei dem Konsulat hinterlegt worden sind);

b)

Überweisungs- und Zahlungsbeleg der konsularischen Gebühren;

c)

Ein adressierter und ausreichend frankierter (3,50 EUR) Briefumschlag für die Postrücksendung der Vollmachtsurkunde.

Die Konsulatsgebühren betragen 17,00 EUR und können auf unser Konto (Generalkonsulat von Brasilien, Commerzbank Frankfurt am Main, BLZ 50040000, Konto Nr. 5813803) oder per EC-Karte am Konsulatsschalter eingezahlt werden. Bei Banküberweisungen bitte Beleg mit Zahlungsbestätigung einreichen.
Notarielle Gebühren für Unterschriftsbeglaubigungen entfallen, wenn die Vollmacht ausschließlich für den Empfang von Renten- oder Pensionsgeldern (INSS) ausgestellt wurde.

HINWEIS: Brasilianische Staatsbürger, die zusammen mit ihren Ehegatten eine Vollmacht erteilen müssen, müssen vor einem Notar erscheinen, um dort ihre Unterschriften beglaubigen zu lassen (bitte unter “Legalisierung von Dokumente” die Liste der Notare beachten, deren Unterschriftsproben bei dem Konsulat hinterlegt worden sind). Nachher muss das Dokument beim Konsulat vorgelegt oder zugeschickt werden, um die Unterschrift des Notars zu legalisieren.

Einige Notare beglaubigen Unterschriften auf portugiesischsprachigen Dokumenten. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, müssen die Vollmachtgeber ihre Bevollmächtigten beauftragen, die in Deutsch abgefasste privatschriftliche Vollmacht (einfache Vollmacht) von einem in Brasilien vereidigten Übersetzer übersetzen zu lassen.

Die Vollmachtgeber müssen ihre Bevollmächtigten in Brasilien anweisen, die (ggf. zuvor übersetzte) privatschriftliche Vollmachtsurkunde in Übereinstimmung mit Art. 129, Abs. 6 Zivilregistergesetz (Gesetz Nr. 6.015/73) bei einem brasilianischen Notariat (Cartório de Registro de Títulos e Documentos) eintragen zu lassen.

HINWEIS: Es obliegt dem Vollmachtgeber darüber zu informieren, ob es (je nach Zweck der Vollmacht) sich um eine formelle Vollmacht oder um eine einfache (privatschriftliche) Vollmacht handelt.


Stand: Juni 2008


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