Wegen Personalmangels kann das Konsulat vorübergehend keine auf dem Postweg eingereichten Visumanträge bearbeiten. Die Anträge müssen ausschließlich persönlich vom Antragsteller selbst bzw. durch einen Visumdienst eingereicht werden.

 

TOURISTENVISUM

  • Die Bearbeitungszeit der vollständigen Unterlagen beträgt bis zu 5 Werktage

  • Die erste Einreise muss innerhalb von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum des Visums erfolgen.

Inhaber von Nationalpässen der nachstehend aufgeführten Länder benötigen kein Visum, wenn sie als Touristen (max. Aufenthaltsdauer: 90 Tage) nach Brasilien reisen:
Andorra, Argentinien, Bahamas, Barbados, Belgien, Bolivien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Ecuador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Guyana, Honduras, Irland, Island, Israel, Italien, Kolumbien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia, Malta, Marokko, Monaco, Namibia, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Südafrika, Südkorea, Suriname, Thailand, Trinidad und Tobago, Türkei, Tunesien, Ungarn, Uruguay, Vatikan, Venezuela
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Folgende Unterlagen sind erforderlich:

1. Reisepass, der zum Zeitpunkt der geplanten Einreise in Brasilien noch mindestens sechs Monate gültig sein muss; 

2. Maschinenschriftlich oder in Druckbuchstaben ausgefülltes Antragsformular (hier klicken), mit Datum und Unterschrift des Antragstellers. Eltern müssen das Antragsformular für ihre minderjährigen Kinder ausfüllen und unterschreiben.

3. Ein Passbild im Format 3x4 cm, farbig oder schwarz/weiß, Frontalaufnahme.

4. Hin- und Rückflugticket oder an das Konsulat gerichtete Buchungsbestätigung des Reisebüros, die folgende Angaben enthalten muss: Name des Passagiers, Flugverbindung, Flugnummer, Ankunfts- und Rückreisedatum.

5. Nachweis darüber, dass der Antragsteller über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts in Brasilien verfügt (z.B. gültige Kreditkarte, Traveller Checks oder Bankbestätigung) und/oder Beschäftigungsnachweis.

6. Allein reisende Minderjährige unter 18 Jahren benötigen eine notariell beglaubigte Erklärung beider Elternteile, dass sie mit der Ausstellung des Visums einverstanden sind. Reist der Minderjährige in Begleitung lediglich eines Elternteils, muss entsprechend eine notariell beglaubigte Erklärung des anderen Elternteils vorgelegt werden.

7. Kinder zwischen drei Monaten und sechs Jahren müssen einen Impfausweis mit Polio-Schutzimpfung besitzen. Wenn das Kind nicht geimpft werden kann, ist hierüber eine beglaubigte Bescheinigung des Kinderarztes vorzulegen.

8. Inhaber von Nationalpässen der nachstehend genannten Länder müssen die Durchführung einer Gelbfieberimpfung nachweisen: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Bolivien, Burkina Faso, Burundi, Ecuador, Elfenbeinküste, Französische Guyana, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Kongo, DR Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Panama, Peru, Ruanda, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, St. Vincent und die Grenadinen, Sudan, Suriname, Tansania, Tschad, Togo, Trinidad und Tobago, Uganda, Venezuela, Zentralafrikanische Republik.

Eine Schutzimpfung gegen Gelbfieber empfiehlt sich zudem für Reisen in folgende brasilianische Bundesstaaten: Acre, Amapá, Amazonas, Bundesdistrikt, Goiás, Maranhão, Mato Grosso, Mato Grosso do Sul, Minas Gerais, Pará, Rondônia, Roraima und Tocantins.

9. Visumgebühr: 17,00 EUR (die für Bürger der folgenden Länder geltenden Gebühren erfragen Sie bitte beim Konsulat: Australien, Japan, Kanada, Mexiko, Nigeria, Russland, Vereinigte Arabische Emirate). US-Bürger müssen zudem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 110,50 EUR entrichten; dieser Betrag entspricht der Bearbeitungsgebühr, die brasilianische Bürger für die Ausstellung eines Visums für die USA entrichten müssen.

10. Wird der Antrag nicht vom Antragsteller persönlich eingereicht, wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,50 EUR erhoben. Sämtliche Gebühren sind auf unser Konto einzuzahlen (Generalkonsulat von Brasilien, Konto Nr. 5813803, Commerzbank, BLZ 500 400 00).

11. Visumanträge von Personen, die nicht im Amtsbezirk dieses Konsulats wohnhaft sind, werden nur im Falle persönlicher Vorsprache angenommen.

12. Das Konsulat bearbeitet nur Anträge, die die o.g. Erfordernisse erfüllen.

13. Das Touristenvisum ist für einen 90-tägigen Aufenthalt gültig. Touristen, die ihren Aufenthalt um weitere 90 Tage verlängern möchten, können einen entsprechenden Antrag bei der örtlichen Ausländerbehörde (Delegacia de Estrangeiros) stellen. Bei Einreise mit einem Touristenvisum darf der Aufenthalt in Brasilien innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten die Dauer von 180 Tagen nicht überschreiten. Bitte beachten Sie, dass Inhaber eines Touristenvisums in Brasilien keiner Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen.

14. Amerikanische Staatsbürger müssen persönlich zum Konsulat erscheinen um das Visum zu beantragen.

15. Für manche Herkunftsländer ist eine Anfrage notwendig. In diesem Fall, kommen €21,25 Telex-Gebühren hinzu, und die Ausstellung des Visums kann nur mit Genehmigung des brasilianischen Außenministeriums erfolgen.


Stand: Februar 2008
 

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