Wegen Personalmangels kann das Konsulat vorübergehend keine auf dem Postweg eingereichten Visumanträge bearbeiten. Die Anträge müssen ausschließlich persönlich vom Antragsteller selbst bzw. durch einen Visumdienst eingereicht werden.

HINWEIS: Die Einreichung von Anträgen durch Dritte führt nicht zu einer verkürzten Bearbeitungszeit.


ZEITLICH BEGRENZTES VISUM FÜR SOZIALARBEIT (VITEM I)
  • Es können nur Anträge von Personen bearbeitet werden, deren erster Wohnsitz seit mindestens einem Jahr im o.g. Amtsbezirk liegt und deren Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

  • Je nach Anzahl von Anträgen beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel bis zu 3 Werktage (Ohne Gewähr!).

  • Die erste Einreise muss innerhalb von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum des Visums erfolgen.

  • Der Inhaber des Visums muss sich innerhalb von 30 Tagen nach seiner Ankunft in Brasilien mit diesem ausgestelltem Formular beim Justizministerium (Polícia Federal) registrieren lassen.

Die normenkonkretisierende Regelung Nº 68, vom 09 Dezember 2005, herausgegeben vom Nationalen Einwanderungsrat (CNIG) und im brasilianischen Bundesgesetzblatt veröffentlicht, enthält folgenden Beschluss:

a) Ausländische Interessenten, die in einer kirchlichen oder sozialen Institution freiwillige Dienste ohne vertragliche Bindung ausüben möchten, können ein zeitlich begrenztes Visum nach Artikel I (VISTO TEMPORÁRIO ITEM I) mit einer Aufenthaltsdauer von maximal einem Jahr beantragen.

b) Inhaber dieses Visum dürfen keinerlei bezahlte Tätigkeit in Brasilien ausüben.

c) Der Antrag muss bei der für den Wohnsitz des Interessenten zuständigen konsularischen Vertretung gestellt werden.

Bitte beachten Sie: Von den im Folgenden aufgelisteten Originalen und beglaubigten Dokumenten sind zudem einfache Kopien anzufertigen. Im Anschluss sind sowohl die Originale und die beglaubigten Kopien als auch die einfachen Kopien in der angegebenen Reihenfolge abzugeben.

Hierzu sind folgenden Unterlagen einzureichen.

Im Original:

1. Notariell beglaubigtes Schreiben der in Brasilien ansässigen Institution mit der Einladung an den Interessenten, dort freiwillige Dienste zu leisten.

2. Notariell beglaubigtes Schreiben der in Brasilien ansässigen Institution mit der genauen Beschreibung, der zu leistenden freiwilligen, Dienste und des Standortes.

3. Erklärung der Institution, mit der sie sich für den Unterhalt des Antragstellers während seines Aufenthaltes in Brasilien, sowie dessen ordnungsgemäße Rückreise in sein Heimatland verpflichtet, die von einem staatlich vereidigen Notar in Brasilien beglaubigt werden muss. Modell dieser Escritura Pública de Compromisso de Manutenção (Unterhaltsverpflichtung) liegt vor Ort den Notaren vor.

Nachweis, dass die Institution ihren Aufgaben den Satzungen entsprechend nachkommt. (Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument vom „Ministério da Justiça - Secretária Nacional de Justiça, Coordenação de Títulos e Qualificação ausgestellt sein muss)

4. Aktuelle Meldebescheinigung und dessen Übersetzung ins Portugiesische durch einen staatlich anerkannten Übersetzer.
(Hierzu ist es notwendig, dass die Unterschrift des/der vereidigten Übersetzer/in vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt wurde. Die beiden Dokumente müssen vor der Bearbeitung des Visaantrages von der Abteilung Legalisierung des hiesigen Konsulats eine konsularische Beglaubigung erhalten. Bitte entnehmen Sie die notwendigen Informationen für diese Vorkehrungen vom Legalisierungsmerkblatt (Info legalização geral). Kosten für die konsularische Beglaubigung: € 17,00)

5. Nachweis einer in Brasilien gültigen Krankenversicherung und dessen Übersetzung ins Portugiesische durch einen staatlich anerkannten Übersetzer.
(Hierzu ist es notwendig, dass die Unterschrift des/der vereidigten Übersetzer/in vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt wurde. Die beiden Dokumente müssen vor der Bearbeitung des Visaantrages von der Abteilung Legalisierung des hiesigen Konsulats eine konsularische Beglaubigung erhalten. Bitte entnehmen Sie die notwendigen Informationen für diese Vorkehrungen vom Legalisierungsmerkblatt (Info legalização geral). Kosten für die konsularische Beglaubigung: € 17,00)

6. Ein vom Bundeszentralregister beglaubigtes Polizeiführungszeugnis und dessen Übersetzung ins Portugiesische durch einen staatlichen anerkannten Übersetzer.
(Hierzu ist es notwendig, dass die Unterschrift des/der vereidigten Übersetzer/in vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt wurde. Die beiden Dokumente müssen vor der Bearbeitung des Visaantrages von der Abteilung Legalisierung des hiesigen Konsulats eine konsularische Beglaubigung erhalten. Bitte entnehmen Sie die notwendigen Informationen für diese Vorkehrungen vom Legalisierungsmerkblatt (infolegalizaçãogeral). Kosten für die konsularische Beglaubigung: € 17,00)

WICHTIG: Nachweis über berufliche Erfahrung oder Qualifikation im Bereich der auszuübenden Tätigkeiten und dessen Übersetzung ins Portugiesische durch einen staatlichen anerkannten Übersetzer. (Hierzu ist es notwendig, dass die Unterschrift des/der vereidigten Übersetzer/in vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt wurde. Die beiden Dokumente müssen vor der Bearbeitung des Visaantrages von der Abteilung Legalisierung des hiesigen Konsulats eine konsularische Beglaubigung erhalten. Bitte entnehmen Sie die notwendigen Informationen für diese Vorkehrungen vom Legalisierungsmerkblatt (Info legalização geral). Kosten für die konsularische Beglaubigung: € 17,00)

7. Minderjährige müssen für die Beantragung des Visums eine von beiden Eltern unterschriebene notariell beglaubigte Einverständniserklärung vorlegen

Im Falle der Minderjährigkeit des/der Antragsstellers/in:

Für innerbrasilianische Reisen und die Ausreise aus Brasilien wird von der Polícia Federal eine Reisegenehmigung der Eltern verlangt (Formulário de autorização de viagem/ infoautorização de viagem – Infos auf Deutsch). Bitte reichen Sie aus diesem Grund das spezielle Formular ein, das die Reise nach Brasilien, innerhalb des brasilianischen Territoriums und der Rückreise nach Deutschland für den betreffenden Zeitraum erlaubt. Dieses Formular muss konsularisch beglaubigt werden.
(Diese Reiseerlaubnis muss von beiden Elternteilen unterschieben werden. Und beide Unterschriften müssen notariell beglaubigt sein. Sollte der Notar im hiesigen Generalkonsulat keine Unterschriftsprobe hinterlegt haben, muss der Notar zudem vom zuständigen Landgericht bestätigt werden. Siehe hierzu die zu berücksichtigenden Vorkehrungen der konsularischen Beglaubigung von dem Legalisierungsmerkblatt- info legalização geral.)

als beglaubigte Kopie:

a)

Beglaubigte Kopien des Gründungsvertrages bzw. der Satzungen der Institution wie Sozialstatus, Nominierung des derzeitigen Vorstandes und Nachweis über die erfolgte Einschreibung in den zuständigen „Rat für Öffentliche Fürsorge“ (Conselho de Assistência Social) auf der Ebene des Bundes der Bundesstaaten, des Bundesdistrikts oder der Gemeinden;

b) Die ersten drei Seiten des Reisepasses, der noch mindestens 6 Monate und für die Einreise in Brasilien gültig ist. (Sie können diese beglaubigte Kopie auch im hiesigen Konsulat bei Vorlage des Originals gegen Bezahlung einer Gebühr von € 4,25 anfertigen lassen. Ansonsten müsste die von einem Notar, dessen Unterschrift im hiesigen Generalkonsulat hinterlegt wurde, beglaubigte Kopie konsularisch beglaubigt werden gegen eine Gebühr von € 17,00. Bitte entnehmen Sie die notwendigen Informationen für diese Vorkehrungen dem Legalisierungsmerkblatt – Info legalização geral)

Hinweis: Wir empfehlen die notwendigen Beglaubigungen durch das Konsulat bereits zuvor auf dem Postweg erledigen zu lassen. Senden Sie bitte lediglich diejenigen Dokumente, die eine konsularische Beglaubigung benötigen (siehe Angaben in obiger Auflistung), mit dem bankquittierten Überweisungsbeleg an die Abteilung Legalisierung (siehe Legalisierungsmerkblatt – Info legalização geral) unter o.a. Adresse. Die Kollegen werden Ihnen die Dokumente beglaubigt zurücksenden, so dass Sie im Anschluss daran die Dokumente und die Kopie in der oben angegebenen Reihenfolge bereits vollständig in erforderlicher Form einreichen können.

1. Die oben aufgeführten Originale / beglaubigten Kopien und deren einfachen Kopien.

2. Reisepass, noch mindestens 6 Monate für die Einreise in Brasilien gültig.

3. Drei gleiche Lichtbilder mit hellem Hintergrund (3 x 4 cm), unbefestigt!

4. Drei Visumsanträge in portugiesischer Sprache mit Schreibmaschine oder Druckbuchstaben ausgefüllt. Es ist darauf zu achten, dass alle Vornamen eingetragen werden. Auch die der Eltern, selbst wenn diese schon verstorben sein sollten.

US-Bürger müssen zusätzlich eine „Non-Immigrant Visa Application“ ausfüllen!!!
Plus extra Arbeitsgebühr: € 110,50. Sämtliche Gebühren sind auf unser Konto einzuzahlen (Generalkonsulat von Brasilien, Commerzbank Frankfurt am Main, BLZ 50040000, Kontonummer 5813803).


Stand: März 2008

 

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