VISUM FÜR PRAKTIKANTEN (VITEM I)
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Zwischen dem Antragsteller und der
brasilianischen Firma oder Institution muss
unter Einschaltung einer in Brasilien
anerkannten Vermittlungsstelle eine
vertragliche Abmachung über die Rechte und
Pflichten beider Seiten getroffen werden.
Die Vermittlung kann erfolgen durch:
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| a) |
Offiziell anerkannte Austauschprogramme.
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| b) |
Institutionen aus dem Bereich der
internationalen Zusammenarbeit.
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| c) |
Abteilungen brasilianischer Ministerien,
die für Internationale Zusammenarbeit
zuständig sind.
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Im Original:
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| 1. |
Zwei Visumsanträge in
portugiesischer Sprache mit Schreibmaschine
oder Druckbuchstaben ausgefüllt.
(Es ist darauf zu achten, dass der Name
vollständig mit allen Vornamen eingetragen
wird. Ebenso sind die Namen der Eltern
anzugeben, selbst wenn diese schon
verstorben sein sollten. Die vom Konsulat
ausgegebenen Formulare müssen stets mit Ort,
Datum und Originalunterschrift eingereicht
werden.)
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| 2. |
Reisepass, noch mindestens 6
Monate und für die Einreise in Brasilien
gültig.
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| 3. |
Vertrag der brasilianischen
Firma/Institution für ein Praktikum mit
Dauer de Aufenthaltes, beglaubigt durch
einen brasilianischen Notar.
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| 4. |
Bestätigung der o.g.
Vermittlungsstelle mit den Daten des
einladenden Unternehmens und Angaben über
Zeitpunkt und Dauer des geplanten
Aufenthalts.
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| 5. |
im Falle der Volljährigkeit
des/der Antragstellers/in und einer
Aufenthaltsdauer, die drei Monate
überschreitet: ein polizeiliches
Führungszeugnis, welches nicht älter als
3 Monate sein darf.
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| 6. |
Minderjährige müssen für die
Beantragung des Visums eine von beiden
Eltern unterschriebene notariell
beglaubigte Einverständniserklärung
vorlegen;
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| 7. |
Im Falle der Minderjährigkeit des/der
Antragsstellers/in:
Für innerbrasilianische Reisen und die
Ausreise aus Brasilien wird von der Polícia
Federal eine Reisegenehmigung der
Eltern verlangt (Formulário de autorização
de viagem – Infos auf Deutsch) . Bitte
reichen Sie aus diesem Grund das spezielle
Formular ein, das die Reise nach Brasilien,
innerhalb des brasilianischen Territoriums
und der Rückreise nach Deutschland für den
betreffenden Zeitraum erlaubt. Dieses
Formular muss konsularisch beglaubigt
werden.
(Diese Reiseerlaubnis muss von beiden
Elternteilen unterschieben werden. Und beide
Unterschriften müssen notariell beglaubigt
sein. Sollte der Notar im hiesigen
Generalkonsulat keine Unterschriftsprobe
hinterlegt haben, muss der Notar zudem vom
zuständigen Landgericht bestätigt werden.
Siehe hierzu die zu berücksichtigenden
Vorkehrungen der konsularischen Beglaubigung
von dem Legalisierungsmerkblatt.)
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| 8. |
Aktuelle Meldebescheinigung
(Gültigkeit: 3 Monate).
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| 9. |
Nachweis eines Stipendiums oder
notariell beglaubigte Erklärung Ihrer
Eltern, dass Sie die Kosten für Ihren
Aufenthalt in Brasilien übernehmen werden.
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| 10. |
Bestätigung der Universität, dass Sie
ein Praktikum benötigen, und dass es im
Ausland absolviert werden darf.
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| 11. |
Nachweis einer gültigen
Krankenversicherung in Brasilien.
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| 12. |
Zwei Lichtbilder mit hellem
Hintergrund (3x4 cm), unbefestigt!
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| 13. |
Wenn Sie den Pass nicht persönlich
abholen, müssen wir eine Gebühr von €
8,50 berechen: der von der Bank quittierte
Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg muss dem
Generalkonsulat vorgelegt werden, (siehe
unten angegebene Bankverbindung)
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Die Ausstellung des Visums ist für
deutsche Staatsangehörige gebührenfrei.
Für Bürger anderer Nationalitäten wird eine
Gebühr in Höhe von € 51,00 erhoben.
Diese sind auf das Konto des
Generalkonsulats zu überweisen (siehe unten
angegebene Bankverbindung) und der
bankquittierte Einzahlungs- bzw.
Überweisungsbeleg ist bei der Antragstellung
vorzulegen. Sie können die Bezahlung
anfallenden Kosten auch durch Einzug per
EC-Karte hier vor Ort abwickeln.
US-Bürger müssen zusätzlich eine "Non-Immigrant
Visa Application" ausfüllen!
Plus extra Arbeitsgebühr: € 110,50.
Für manche Herkunftsländer ist eine Anfrage
notwendig. In diesem Fall, kommen € 21,25
Telex-Gebühren hinzu, und die Ausstellung
des Visums kann nur mit Genehmigung des
brasilianischen Außenministeriums erfolgen.
Die o.g. Erfordernisse sind keineswegs als
abschließend zu verstehen. Das Konsulat
behält sich vor, im Bedarfsfall zusätzliche
Unterlagen zu verlangen. Sämtliche Gebühren
sind auf unser Konto einzuzahlen
(Generalkonsulat von Brasilien, Commerzbank
Frankfurt am Main, BLZ 50040000, Kontonummer
5813803).
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Stand: März 2008
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