MILITÄRDIENST

Die nachstehenden Hinweise gelten nur für brasilianische Staatsbürger.

1.  Brasilianische Staatsbürger zwischen 18 und 45 Jahren sind dem Gesetz nach militärpflichtig. Im ersten Halbjahr des Jahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, müssen sie im Konsulat vorstellig werden, um sich erfassen zu lassen. Hierzu müssen sie einen Datenerhebungsbogen ausfüllen sowie die Militärbescheinigung (Certificado de Alistamento Militar) in dreifacher Ausführung mit Unterschrift und Daumenabdruck versehen.

2. Es sind mitzubringen:

a.  Original oder beglaubigte Fotokopie der Geburtsurkunde oder des Personalausweises (bei Einbürgerung zusätzlich die Einbürgerungsurkunde);
b. drei Fotos im Format 3 x 4 cm, Frontalaufnahme, Hintergrund weiß;
c. Reisepass;
d. Aktueller Wohnsitznachweis oder “Meldebescheinigung”;
e. adressierter und mit 3,50 EUR frankierter Briefumschlag zwecks Zusendung (Einschreiben) der Militärbescheinigung.

3. Ist der Militärpflichtige verhindert, im Konsulat vorzusprechen und den unter 2. genannten Erfordernissen zu genügen, muss er seiner Meldepflicht innerhalb von 30 Tagen nach Einreise in Brasilien nachkommen.

4. Nach der Erfassung muss der Militärpflichtige für die Dauer seines Aufenthaltes in Deutschland zur Verlängerung seiner Zurückstellung vom Militärdienst alljährlich im Konsulat vorstellig werden und seine Militärbescheinigung vorlegen.

5. Militärpflichtige, die beabsichtigen, endgültig im Ausland wohnhaft zu bleiben, können ab dem 31.12. des Jahres, in dem sie das 30. Lebensjahr vollenden, die Befreiung vom Militärdienst beantragen. Hierfür sind mitzubringen:

a.  an die zuständige Militärdienstbehörde gerichteter Antrag auf Freistellung;
b. 2 Fotos im Format 3 x 4cm;
c. Erklärung, derzufolge der Antragsteller beabsichtigt, endgültig im Ausland wohnhaft zu bleiben;
c. Militärbescheinigung mit den Stempelvermerken über die jährliche Rückmeldung zur Zurückstellung von der Einberufung.

Stand: Juni 2008


Drucken