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REISEGENEHMIGUNG FÜR MINDERJÄHRIGE (BIS 18 JAHRE) (Gesetzesgrundlage: Erlass 1983 vom 14.08.1996 und Kinder- und Jugendschutzgesetz)
In Übereinstimmung mit dem brasilianischen Kinder- und Jugendschutzgesetz (Gesetz 8.069/90, Art. 83) benötigen Minderjährige (gleich welcher Staatsangehörigkeit), die ohne Begleitung oder in Begleitung nur eines Elternteils bzw. in Begleitung Dritter reisen, eine entsprechende Genehmigung seitens der Eltern:
Für die Einreise:
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| 1. |
in Begleitung eines Elternteils:
schriftliche Genehmigung des anderen
Elternteils (Vordruck für
1, 2 oder 3
Kinder) mit konsularisch beglaubigter Unterschrift oder, falls es sich um einen ausländischen Elternteil handelt, mit notariell oder durch das Konsulat seines Landes beglaubigter Unterschrift. Hält sich der betreffende Elternteil in Brasilien auf, muss die Unterschrift von einem dort ansässigen Notar beglaubigt werden und die Reisegenehmigung dem im Konsularbezirk wohnhaften Elternteil zugesendet werden; |
| 2. |
ohne Begleitung: schriftliche Genehmigung beider Elternteile (Vordruck) mit beglaubigter Unterschrift.
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Für die Ausreise:
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| 1. |
in Begleitung eines Elternteils:
schriftliche Genehmigung des anderen
Elternteils (Vordruck für
1, 2 oder 3
Kinder) mit beglaubigter Unterschrift; |
| 2. |
in Begleitung eines im Ausland wohnhaften Dritten: richterliche Genehmigung, die zwei Jahre gültig ist; |
| 3. |
ohne Begleitung: richterliche Genehmigung; |
| 4. |
ohne Begleitung, wenn die Eltern im Ausland wohnen: a) die Eltern bestellen (mit konsularisch beglaubigter Unterschrift) einen Bevollmächtigten in Brasilien, der eine entsprechende richterliche Genehmigung beantragt (Vordruck) oder b) sie erteilen eine beglaubigte Reisegenehmigung (Termo de autorização de Viagem: Vordruck).
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HINWEISE:
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| a. |
Die Unterschriften brasilianischer Eltern(teile) können gegen Vorlage eines gültigen brasilianischen Reisepasses direkt im Konsulat beglaubigt werden (bei Beantragung auf dem Postweg: beim Notar). Die Unterschriften nicht-brasilianischer Eltern(teile) müssen in jedem Fall notariell vorbeglaubigt werden. |
| b. |
Die Beglaubigungsgebühr beträgt 17,00 EUR und ist durch Überweisung auf unser Konto (Generalkonsulat von Brasilien, Commerzbank Frankfurt am Main, BLZ 50040000, Kontonummer 5813803) bzw. am Schalter mit EC-Karte zu begleichen. |
| c. |
Auf dem Postweg eingereichten Anträgen sind neben der Reisegenehmigung ein Beleg über die Entrichtung der Beglaubigungsgebühr sowie ein Rückumschlag beizufügen, der mit Briefmarken im Wert von 2,60 EUR versehen ist. Das Konsulat haftet nicht für auf dem Postweg verloren gegangene Dokumente.
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| Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. |
Stand: Februar 2006
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