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BEANTRAGUNG EINER STEUERNUMMER
CADASTRO DE PESSOAS FÍSICAS - CPF
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| 1. |
Gemäß Durchführungsbestimmung Nr. 461 der Secretaria da Receita Federal (oberste brasilianische Steuerbehörde) vom 18.10.2004 sind natürliche Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in Brasilien Güter und Rechte wie Immobilien, Kraft- oder Wasserfahrzeuge, Flugzeuge, Aktien, Kapitalanlagen oder Bankkonten besitzen, verpflichtet, sich in das Steuerregister (Cadastro de Pessoas Físicas - CPF) eintragen zu lassen. Entsprechende Anträge werden von den Konsulaten zur Bearbeitung an die Secretaria da Receita Federal weitergeleitet. Im Amtsbezirk dieses Konsulats wohnhafte Antragsteller müssen folgende Unterlagen vorlegen oder auf dem Postweg einsenden:

| a. |
Antragsformular (Ficha
Cadastral de Pessoa Física -
FCPF); das Formular ist aus dem
Internet unter:
www.receita.fazenda.gov.br
herunterzuladen und kann online
ausgefüllt werden; |
| b. |
Original eines gültigen Ausweisdokumentes (Reisepass, Personalausweis) bzw. beglaubigte Fotokopie bei Beantragung auf dem Postweg; |
| c. |
Wählerausweis oder Nachweis über die Beantragung eines Wählerausweises oder Bescheinigung der zuständigen Wahlbehörde über die Befreiung von der Wahlpflicht. |
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| 2. |
Das Konsulat erstellt beglaubigte Fotokopien der eingereichten Dokumente; die hierfür zu enrichtende Gebühr in Höhe von 4,25 EUR ist auf unser Konto einzuzahlen (Generalkonsulat von Brasilien; Commerzbank Frankfurt am Main; Kontonr.: 5813803; BLZ: 500 400 00). |
| 3. |
Das Konsulat kann ferner folgende Anträge zur Weiterleitung an die Secretaria da Receita Federal entgegennehmen:

| a. |
Antrag auf Änderung der Registerdaten (alteração); hierfür sind neben o.g. Ausweisdokument entsprechende Nachweise vorzulegen, von denen ebenfalls beglaubigte Fotokopien erstellt werden; bei Änderung der Anschrift ist kein Nachweis erforderlich; |
| a. |
Antrag auf Löschen des Eintrags (cancelamento) bei Mehrfacheintrag derselben natürlichen Person und von Todes wegen. |
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| 4. |
Die Antragsteller können den Bearbeitungsstatus ihres Antrags verfolgen und (durch Eingabe der Bearbeitungsnummer) ihre Steuernummer direkt auf der Homepage der Secretaria da Receita Federal abfragen; das Konsulat kann keine Steuernummern erteilen.
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HINWEISE:
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| a. |
Zur Beantragung einer Zweitausfertigung des Steuerausweises müssen im Ausland wohnhafte natürliche Personen einen Bevollmächtigten in Brasilien bestellen; |
| b. |
Andere als die oben angeführten Anträge (Neuantrag, Änderung von Registerdaten, Löschen des Eintrags) müssen direkt an die Secretaria da Receita Federal gerichtet werden. |
Stand: Januar 2006
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