LEBENSBESCHEINIGUNG


  • Die Lebensbescheinigung wird hauptsächlich für Pension- und Rentenansprüche sowie für Gehälterzahlungen des öffentlichen Dienstes in Brasilien benötigt.

  • Eine Lebensbescheinigung kann nur ausgestellt werden:

    • für Brasilianische Staatsbürger, oder

    • Für ausländische Staatsbürger, wenn diese im Besitz eines gültigen Brasilianischen Ausweises für Ausländer (RNE) sind, welcher von der Bundespolizei ausgestellt worden ist.

NOTWENDIGE DOKUMENTE
Zur Beantragung einer Meldebescheinigung benötigen Sie folgende Dokumente:
  1. Gültigen Reisepass und Fotokopien der ersten drei Seiten des „grünen“ oder der ersten zwei Seiten des „blauen“ Reisepasses.

  2. Ausländische Staatsbürger im Besitz eines gültigen Brasilianischen Ausweises für Ausländer (RNE) müssen diesen und Ihren Reisepass samt Fotokopien vorlegen.

  3. Ein ausgefülltes Antragsformular. Klicken Sie hier.

  4. Einen frankierten Rückumschlag im Wert von 3,50 Euro mit Ihrer Adresse.

  5. Zahlungsbeleg:


  6. Die Konsulargebühr pro Dokument beträgt 4,25 Euro.

    • Der Betrag kann ausschließlich per Banküberweisung gezahlt werden. Es ist notwendig, die von Ihrer Bank abgestempelte Einzahlungsbestätigung im Original vorzulegen. (Sollten Sie Ihren Antrag persönlich im Konsulat stellen, können Sie die Konsulargebühren auch per EC-Karte bezahlen.)

    • Das Überweisungsformular muss die folgenden Daten beinhalten:

Begünstigter: GENERALKONSULAT VON BRASILIEN FRANKFURT
Konto-Nr. des Begünstigten: 5813803
Bankleitzahl: 50040000
Kreditinstitut des Begünstigen: Commerzbank
Betrag: 4,25
Verwendungszweck: LEBENSBESCHEINIGUNG und NAME DES ANTRAGSSTELLERS
  • Es werden keine Anträge ohne korrekten Zahlungsnachweis bearbeitet.
ANTRAGSTELLUNG
  • Der Antrag für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung muss persönlich im Konsulat vorgelegt werden.

WICHTIGE HINWEISE
  • Das Generalkonsulat von Brasilien übernimmt keine Haftung für beschädigte oder verloren gegangene Postsendungen.


  • Die Lebensbescheinigung wird nicht sofort ausgestellt!


  • Die Bearbeitungszeit beträgt 10 Werktage, unabhängig davon, ob der Antrag per Post oder persönlich im Konsulat gestellt worden ist.


  • Das Generalkonsulat verkauft keine Briefumschläge oder Briefmarken.
  • Letzte Aktualisierung: Juli 2009.


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