REISEPASS FÜR MINDERJÄHRIGE

Ab dem 06. Abril 2009 werden vom Generalkonsulat von Brasilien in Frankfurt ausschließlich Reisepässe mit biometrischen Daten („blaue Reisepässe“) ausgestellt.

  • Die bisherigen („grünen“) Pässe werden nicht mehr ausgestellt, aber sie behalten ihre Gültigkeit.

  • Für Ein- und Ausreisen sowie für Visaanträge- oder Verlängerungen wird in der Regel eine Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten vorausgesetzt. Prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Passes und beantragen Sie rechtzeitig einen neuen Pass!

  • Brasilianische Staatsbürger dürfen, unabhängig vom Alter, nur im Besitz eines gültigen Reisepasses oder eines gültigen Einreisepapiers nach Brasilien einreisen. Dies gilt auch für brasilianische Staatsbürger, die weitere Staatsangehörigkeiten besitzen oder noch nicht nach Brasilien eingereist sind.

  • Bevor Sie eine Reise für Minderjährige buchen, lesen Sie bitte die Informationen unter Reisegenehmigung für Minderjährige.

  • Die bloße Vorlage einer Reisebuchung oder Reservierung bedeutet keinen Anspruch auf eine Eilbearbeitung von Passanträgen!
Wie beantragt man einen Reisepass?
Minderjährige zwischen 12 und 18 Jahre müssen persönlich am Konsulat erscheinen, um den neuen Pass (der eine Gültigkeit von bis zu 5 Jahren haben wird) zu beantragen. Kinder unter 12 Jahren müssen nicht persönlich erscheinen. Ihre Unterlagen können wie gewohnt per Post zugeschickt werden.

Falls der Minderjährige zwischen 12 und 18 Jahre nicht persönlich im Konsulat erscheinen kann, kann das Generalkonsulat einen Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal 2 Jahren ausstellen.
  • In diesem Fall, schicken Sie uns alle unten aufgelisteten Unterlagen per Einschreiben an die folgende Adresse:

Generalkonsulat von Brasilien in Frankfurt am Main
Setor de Passaportes
Hansaallee 32 a+b
60322 Frankfurt am Main

Erster Schritt:
Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Klicken Sie hier um zum Onlineformular zu gelangen.

  • Nachdem der neue Reisepass ausgestellt und dem Passinhaber ausgehändigt wurde, sind Änderungen nicht mehr möglich. Sollte er unkorrekte Informationen beinhalten, muss der Passinhaber einen neuen beantragen. In diesem Fall sind die Passgebühren erneut zu zahlen.

  • Daher: überprüfen Sie Ihre Angaben bevor Sie das Onlineformular absenden.


  • Wenn das Formular ausgefüllt und abgesendet wurde, drucken Sie das Antragsprotokoll aus.
Zweiter Schritt:

Kommen Sie ins Konsulat und bringen folgende Unterlagen mit (im Original oder beglaubigte Kopien) zusammen mit einfachen Kopien. Die Originalen werden Ihnen nach Vergleich mit den einfachen Kopien zurückgegeben:
  • Bitte bedenken Sie, dass das Generalkonsulat im Einzelfall weitere Dokumente verlangen darf.
  1. Antragsprotokoll (siehe oben). Die Eltern bzw. die gesetzlichen Verantwortlichen unterschreiben es an der vorgegeben Stelle.

  2. Aktueller Reisepass (gültig oder bereits abgelaufen). Der entwertete Reisepass wird zusammen mit dem neuen Passdokument zurückgegeben.

  3. Bei Verlust des aktuellen Reisepasses: vollständig ausgefülltes Formular „Declaração de perda do Passaporte"(klicken Sie hier). Im Falle eines Diebstahls ist zusätzlich die polizeiliche Anzeige vorzulegen.

  4. Genehmigung der Eltern für die Reisepass-Ausstellung. Einen Vordruck finden Sie hier.


    Zwecks Überprüfung bitte Personalausweis (im Original) beider Elternteile vorlegen oder die Genehmigung vor einem bei uns registrierten Notar unterschreiben. (Klicken Sie hier um die Liste zu sehen).

  5. Die Genehmigung muss von beiden Eltern unterschrieben werden, selbst wenn ein Elternteil nicht brasilianischer Staatsbürger ist. Die Genehmigung kann dann von nur einem Elternteil unterschrieben werden, wenn dieser das alleinige Sorgerecht (nach brasilianischem Recht!) für das Kind hat. In diesem Fall benötigen wir auch die entsprechenden Dokumente (Originale oder beglaubigte Kopien).

  6. Ein biometrisches Passbild neueren Datums des Antragsstellers (3,5 cm mal 4,5 cm). Kleben Sie bitte das Foto auf dem Protokollblatt. Dieses Foto wird digitalisiert und ist das gleiche, das auf dem neuen Reisepass gedruckt wird.


    Das Bild muss frontal aufgenommen werden. Das Gesicht muss gut ausgeleuchtet sein und vor einem neutralen hellen Hintergrund fotografiert werden. Effektbeleuchtung ist nicht gestattet, Schatten auf dem Hintergrund sind nicht zulässig. Reflexionen in einer vorhandenen Brille sollen vermieden werden. Die Gesichtsfläche darf nicht abgedeckt sein. Kopfbedeckungen, die aus religiösen Gründen getragen werden, dürfen die einwandfreie Sicht auf die Gesichtspartie nicht verdecken bzw. beeinträchtigen. Klicken Sie hier, um Beispiele zu sehen.

    • Das Bild kann bei jedem Fotoautomat gemacht werden, der auch biometrische Passbilder macht.
  7. Gültiger brasilianischer Personalausweis oder die brasilianische Geburtsurkunde des Minderjährigen.


    Ist die Geburt noch nicht bei einer brasilianischen Konsularischen Behörde registriert worden, klicken Sie hier, um mehr Informationen zu erhalten.

  8. Zahlungsbeleg der konsularischen Gebühren für den Pass in Höhe von 68,00 Euro. Bei Verlust des aktuellen Passes betragen die Gebühren 136,00 Euro.


    Dieser Betrag kann ausschließlich durch Banküberweisung eingezahlt werden:

    1. Per EC-Karte (keine Kreditkarte) direkt im Konsulat;

    2. Per Überweisung. Bitte Zahlungsbeleg beilegen (Kopie des Kontoauszugs oder Überweisungsformular mit Eingangsstempel).

    Bitte füllen Sie das Überweisungsformular wie unten beschrieben aus:

    Begünstigter: GENERALKONSULAT VON BRASILIEN FRANKFURT
    Konto-Nr. des Begünstigten: 5813803
    Bankleitzahl: 50040000
    Kreditinstitut des Begünstigen: Commerzbank
    Betrag: 68,00 (oder bei Verlust 136,00)
    Verwendungszweck:Passaporte comum nome do titular do passaporte
    • Es werden keine Anträge bearbeitet, wenn die Zahlung nicht ordnungsgemäß erfolgt wurde bzw. der korrekte Betrag nicht überwiesen worden ist.
  9. Bringen Sie einen mit 3,50 Euro ausreichend frankierten Briefumschlag (Format C5) mit Ihrer Anschrift für die Rücksendung per Einschreiben des neuen Reisepasses und gegebenenfalls der originalen Unterlagen.

Wichtige Hinweise:
  1. Sollten Sie Ihren neune Reisepass persönlich beim Generalkonsulat abholen:


    • können Sie Ihre persönlichen Daten vor Ort überprüfen. Nur in diesem Falle können (Schreib-) Fehler unmittelbar korrigiert werden.


  2. Sollten Sie Ihren neuen Reisepass NICHT persönlich abholen, sondern ihn per Post erhalten:


    • können Fehler nur im Nachhinein und gegen erneute Zahlung der Konsulargebühr korrigiert werden.


  3. Beim Erhalt Ihres Reisepasses unterschreiben Sie ihn bitte auf Seite 3.


    • Ohne entsprechende Unterschrift ist ihr Reisepass nicht gültig!


  4. Die Bearbeitungszeit des neuen Reisepasses kann bis zu 10 Arbeitstagen dauern.


  5. Das Generalkonsulat gibt keine individuelle Auskunft per Telefon oder Email über Bearbeitungsstand von Reisepässen. Sie können aber jederzeit den Bearbeitungsstand Ihres Antrages via Internet checken. Anleitungen hierfür finden Sie hier.


  6. VISA: Die Visa an dem alten Reisepass werden nicht durch das Generalkonsulat ungültig gemacht und verlieren in der Regel nicht ihre bisherige Gültigkeit.


    • Deutsche Visa: zu Übertragung der Visa, bringen Sie den alten und den neuen Reisepass zum Ausländeramt Ihrer Stadt.


    • Visa anderer Länder: Informieren Sie sich bitte bei den Konsulaten oder Botschaften der jeweiligen Länder, was Sie machen müssen, um Ihre Visa übertragen zu lassen.



  7. Es wird empfohlen, Kopien der Seite 2 des Passes und Ihrer Visa aufzubewahren.


  8. Das Generalkonsulat verkauft keine Briefmarken, Umschläge oder Sonstiges.


  9. Das Generalkonsulat von Brasilien übernimmt keine Verantwortung bei Verlust oder Beschädigung von Dokumenten, die per Post versandt wurden!


  • Letzte Aktualisierung: 15. November 2009.


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