REISEPASS FÜR MINDERJÄHRIGE

Beantragen Sie Ihren neuen Pass rechtzeitig.
Wir empfehlen ausdrücklich den neuen Pass 6 Monate vor dem Ablauf des bisherigen zu beantragen!

Für die Beantragung eines brasilianischen Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren sind vorzulegen:

1.  Abgelaufener Reisepass (im Original) mit Kopien der Seiten 1,2 und 3.  Im Falle von Raub oder Diebstahl ist es notwendig, die Verlustanzeige bei der Polizei sowie ein vollständig ausgefülltes Formular « hier klicken » vorzulegen.
2. Brasilianische Geburtsurkunde (Original und Fotokopie);
3. Bei erstmaliger Beantragung eines Reisepasses für den Minderjährigen eine entsprechende Erklärung (Declaração de Primeiro Passaporte);
4. Drei aktuelle Passbilder, Frontalaufnahme, Hintergrund weiß, im Format 5 x 7cm;
5. Zwei ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformulare;
6. Genehmigung zur Ausstellung eines Reisepasses (Autorização para Concessão de Passaporte). Brasilianische Eltern(teile) können die Genehmigung direkt im Konsulat unterschreiben (bei Beantragung auf dem Postweg: beim Notar). Die Unterschriften nicht-brasilianischer Eltern(teile) müssen in jedem Fall notariell beglaubigt werden;
7. Beleg über die Entrichtung der Gebühr von 25,50 EUR (bzw. 51,00 EUR bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des alten Reisepasses). Die Gebühren sind mittels Überweisung auf unser Konto (Generalkonsulat von Brasilien, Commerzbank Frankfurt am Main, Kontonr.: 5813803, BLZ: 500 400 00) bzw. am Schalter mit EC-Karte zu begleichen;

Der Reisepass kann auch auf dem Postweg (Einschreiben) beantragt werden. Hierfür sind folgende Unterlagen einzusenden:

1. abgelaufener Reisepass (Original), ersatzweise Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige;

2. brasilianische Geburtsurkunde (beglaubigte Fotokopie);

3. bei erstmaliger Beantragung eines Reisepasses für den Minderjährigen eine entsprechende, vom brasilianischen Elternteil zu unterzeichnende Erklärung (Declaração de Primeiro Passaporte);

4. drei aktuelle Passbilder, Frontalaufnahme, Hintergrund weiß, im Format 5 x 7cm;

5. zwei ordnungsgemäß vom Minderjährigen bzw. vom brasilianischen Elternteil ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformulare (Vordruck);

6. Genehmigung zur Ausstellung eines Reisepasses (Autorização para Concessão de Passaporte) mit notariell beglaubigten Unterschriften der Eltern;

7. Beleg über die Entrichtung der Gebühr von 25,50 EUR. Die Gebühren sind durch Überweisung auf unser Konto (Generalkonsulat von Brasilien, Commerzbank Frankfurt am Main, Kontonr.: 5813803, BLZ: 500 400 00) zu begleichen.

8. Rückumschlag (mit ausgefülltem Rückschein) beizufügen, der mit Briefmarken im Wert von 5,30 EUR versehen ist (kein Geld einsenden). Das Konsulat haftet nicht für auf dem Postweg verloren gegangene Dokumente.


Bearbeitungszeit:

Je nach Anzahl von Anträgen beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel bis zu 30 Werktage (Ohne Gewähr!).

HINWEIS: Die Weiterleitung von Anträgen durch Dritte führt nicht zu einer verkürzten Bearbeitungszeit.



HINWEISE:

a. unvollständige Anträge (fehlende Unterlagen, falsch ausgefüllte bzw. nicht unterschriebene Antragsformulare, ungeeignete Passbilder...) können nicht angenommen werden;
b. Reisepässe, die nicht binnen 90 Tagen nach Ausstellung abgeholt werden, werden entwertet;
c. der Reisepass hat eine Gültigkeit von bis zu 5 Jahren; ein neuer Reisepass kann bis zu 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden;
d. brasilianische Staatsbürger müssen den brasilianischen Grenzbehörden bei der Ein- und Ausreise einen brasilianischen Reisepass vorlegen, auch wenn sie noch eine weitere Nationalität besitzen;

Stand: Juni 2007

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