WÄHLERAUSWEIS
 

Die nachstehenden Hinweise gelten nur für brasilianische Staatsbürger.

 

 

1.         Die Beantragung eines Wählerausweises erfordert die persönliche Vorsprache im Konsulat, das auch die entsprechenden Antragsformulare bereithält. Die eingereichten Unterlagen werden zur Bearbeitung an das zuständige Wahlamt (Cartório Eleitoral do Exterior) weitergeleitet. Es sind mitzubringen:

 

a) Reisepass oder Personalausweis;

b) Wohnsitznachweis;

c) Militärbescheinigung (nur Brasilianer zwischen 18 und 45 Jahren).

 

2.         Im Ausland geborene Staatsbürger, deren Geburt nicht bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in einem Konsulat angezeigt wurde,  müssen einen brasilianischen Gerichtsbeschluss vorlegen, demzufolge sie auf Antrag die brasilianische Staatsangehörigkeit erworben haben.

 

3.         Bei Anträgen auf Änderung der Personendaten, Ausstellung einer Zweitausfertigung oder Verlegung des Wahlortes müssen die Antragsteller zunächst unter www.tse.gov.br ihren Status abfragen. Anschließend müssen sie mit den oben angeführten Dokumenten im Konsulat vorsprechen. Bei Namensänderungen infolge Eheschließung oder -scheidung ist eine entsprechende brasilianische Urkunde vorzulegen.

 

4.         Anträge können nur bei Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen entgegengenommen werden.

 

5.         Die Anträge werden an das Cartório Eleitoral do Exterior weitergeleitet, welches die Ausweise ausstellt und an das Konsulat übersendet. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 6 Monaten zu rechnen.

 

 

HINWEISE:

Andere als die oben genannten Anträge müssen direkt an das Cartório Eleitoral do Exterior (e-mail: exteriorbrasil@tre-df.gov.br) gerichtet werden.


Stand: Oktober 2006


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