WÄHLERAUSWEIS
Die nachstehenden
Hinweise gelten nur für brasilianische
Staatsbürger.
1.
Die Beantragung eines Wählerausweises
erfordert die persönliche Vorsprache im
Konsulat, das auch die entsprechenden
Antragsformulare bereithält. Die
eingereichten Unterlagen werden zur
Bearbeitung an das zuständige Wahlamt (Cartório
Eleitoral do Exterior) weitergeleitet.
Es sind mitzubringen:
a) Reisepass oder
Personalausweis;
b) Wohnsitznachweis;
c) Militärbescheinigung (nur
Brasilianer zwischen 18 und 45 Jahren).
2.
Im Ausland geborene Staatsbürger, deren
Geburt nicht bis zur Vollendung des 12.
Lebensjahres in einem Konsulat angezeigt
wurde, müssen einen brasilianischen
Gerichtsbeschluss vorlegen, demzufolge sie
auf Antrag die brasilianische
Staatsangehörigkeit erworben haben.
3.
Bei Anträgen auf Änderung der Personendaten,
Ausstellung einer Zweitausfertigung oder
Verlegung des Wahlortes müssen die
Antragsteller zunächst unter
www.tse.gov.br
ihren Status abfragen.
Anschließend müssen sie
mit den oben angeführten Dokumenten im
Konsulat vorsprechen. Bei Namensänderungen
infolge Eheschließung oder -scheidung ist
eine entsprechende brasilianische Urkunde
vorzulegen.
4.
Anträge können nur bei Vollständigkeit der
erforderlichen Unterlagen entgegengenommen
werden.
5.
Die Anträge werden an das Cartório
Eleitoral do Exterior weitergeleitet,
welches die Ausweise ausstellt und an das
Konsulat übersendet. Es ist mit einer
Bearbeitungszeit von ca. 6 Monaten zu
rechnen.
HINWEISE:
Andere als die oben
genannten Anträge müssen direkt an das
Cartório Eleitoral do Exterior (e-mail:
exteriorbrasil@tre-df.gov.br) gerichtet
werden.
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