HÄUFIGE GESTELLTE FRAGEN ZUR REISE VON MINDERJÄHRIGEN

1. Mein Ehemann und ich reisen mit unseren minderjährigen Kindern nach Brasilien. Benötigen wir eine Reisegenehmigung für die Ein- und Ausreise?<
Nein, wenn die minderjährigen Kinder bei der Ein- und Ausreise von beiden Elternteilen begleitet werden.

2. Mein Ehemann und ich reisen mit unseren minderjährigen Kindern nach Brasilien in Urlaub, aber er muss vor mir nach Deutschland zurückkehren. Brauche ich seine Genehmigung, um mit den Kindern aus Brasilien ausreisen zu können? Sie haben auch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Ja. In Übereinstimmung mit dem brasilianischen Kinder- und Jugendschutzgesetz muss Ihr Ehemann Ihnen eine beglaubigte Genehmigung zur Ausreise mit Ihren minderjährigen Kindern erteilen. Ist Ihr Ehemann Ausländer, muss er die Genehmigung zunächst notariell und anschließend vom Konsulat beglaubigen lassen.

3. Meine minderjährigen Kinder reisen alleine nach Brasilien in die Ferien. Benötigen sie eine Reisegenehmigung?
Ja. In Übereinstimmung mit dem brasilianischen Kinder- und Jugendschutzgesetz müssen die Eltern ihren minderjährigen Kindern ausdrücklich, in Form einer beglaubigten Genehmigung, erlauben ohne Begleitung nach Brasilien zu reisen. Darüber hinaus müssen die Eltern ihren minderjährigen Kindern eine weitere, ebenfalls mit beglaubigter Unterschrift versehene Reisegenehmigung für die Ausreise aus Brasilien erteilen. Ist ein Elternteil Ausländer, muss er die Genehmigung zunächst notariell und anschließend vom Konsulat beglaubigen lassen.

4. Ich lebe getrennt/bin geschieden und besitze eine deutsche Urkunde, derzufolge ich die Personensorge und die Verantwortung oder das alleinige Sorgerecht für meine minderjährigen Kinder habe, und möchte wissen, ob diese Urkunde die Genehmigung des Vaters ersetzt.
Nein. Sofern in der Urkunde der deutschen Behörde nicht ausdrücklich steht, dass die Mutter freizügig mit ihren minderjährigen Kindern reisen darf, muss der Vater der Kinder in Übereinstimmung mit dem brasilianischen Kinder- und Jugendschutzgesetz eine schriftliche Reisegenehmigung mit beglaubigter Unterschrift erteilen. Ist der Vater Ausländer, muss er die Genehmigung zunächst notariell und anschließend vom Konsulat beglaubigen lassen. Ist er Brasilianer, muss er seine Unterschrift beim Notar oder in einem brasilianischen Konsulat beglaubigen lassen. Ist er unbekannten Aufenthalts, muss ersatzweise die Genehmigung eines brasilianischen Richters eingeholt werden.

5. Ich lebe mit meinen Kindern in Deutschland, aber mein Ex-Ehemann arbeitet in Brasilien. Können wir ohne Genehmigung des Vaters nach Brasilien in Urlaub fahren?
Nein. In Übereinstimmung mit dem brasilianischen Kinder- und Jugendschutzgesetz muss der Vater der Kinder eine schriftliche Reisegenehmigung erteilen, seine Unterschrift notariell beglaubigen lassen und Ihnen das Dokument zuschicken.

6. Unsere minderjährigen Kinder, die Ferien in Brasilien machen, werden mit einem Freund von uns, der nicht Brasilianer ist und ebenfalls in Deutschland wohnt, nach Deutschland zurückreisen. Müssen wir ihm eine Genehmigung erteilen, damit er mit den Kindern aus Brasilien ausreisen kann?
Ja. In diesem Fall ist die Genehmigung eines brasilianischen Richters erforderlich.

7. Mein Neffe kommt nach Deutschland in die Ferien. Benötigt er eine Genehmigung seiner Eltern, um alleine reisen zu können?
Ja. Die Eltern müssen eine richterliche Genehmigung beantragen.

8. Ein minderjähriger deutscher Freund meiner Kinder wird sie nach Brasilien in die Ferien begleiten. Braucht er eine Genehmigung der Eltern?
Ja. Das brasilianische Kinder- und Jugendschutzgesetz unterscheidet nicht zwischen brasilianischen und ausländischen Minderjährigen. Beide Eltern, auch wenn sie nicht brasilianisch sind, müssen eine schriftliche Reisegenehmigung erteilen, ihre Unterschriften notariell beglaubigen lassen und die Urkunde zwecks Legalisierung an das Konsulat senden. Darüber hinaus müssen die Eltern für die Ausreise aus Brasilien eine weitere Reisegenehmigung (Termo de autorização de viagem) unterschreiben, ihre Unterschriften notariell beglaubigen lassen und die Genehmigung zwecks Legalisierung an das Konsulat senden.

9. Mein Ehemann und ich sind deutsche Staatsbürger. Ich werde mit meinen minderjährigen deutschen Kindern ohne den Vater nach Brasilien reisen. Benötigen die Kinder eine Genehmigung?
Ja. Das brasilianische Kinder- und Jugendschutzgesetz unterscheidet nicht zwischen Brasilianern und Ausländern. Der Elternteil, der nicht mitreist, muss eine schriftliche Reisegenehmigung erteilen, die den anderen Elternteil berechtigt, mit den minderjährigen Kindern ein- und auszureisen.


Stand: Februar 2006


Drucken